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Thema: Paragraph 70 StVO....

  1. #1
    Counting
    Gast

    Paragraph 70 StVO....

    Hallo Leute, mein Projekt ist fast abgeschlossen der Umbau ist fertig, der tüv hat nach dem 3 ten mal auch alles abgeknickt und bei der HU mit Bravour bestanden ebenso hab ich vom Prüfer ein Positives Gutachten nach Paragraph 70 (Brems,Stand und Blinkerlicht an einem beweglichen teil befestigt nämlich dem fender und der ist mitschwingend) bekommen.

    Frohen mutes bin ich dann mit allem zur Zulassungsstelle die mir ganz schnell den wind aus den segln genommen haben als sie sagten die Sondergenehmigung Paragraph 70 muss von der Regierung von Oberbayern bzw einem befugten vertreter ausgestellt werden und das ich da in der Zulassungsstelle schon mal ganz falsch bin....

    Habt ihr nen plan was zum teufel da jetz los is? Zumal der tüv mir alles in die handdrückte 230€ haben wollte und meinte jetz kann ich sie sofort anmelden?

    Ich dreh noch am rad... Ich will doch nur fahren.....

    Immerhin wurde meine nummer notiert "man würde sich bei mir melden"

    Danke euch

  2. #2
    Counting
    Gast
    Sry ich meine § 70 StVZO

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    1.341
    Warst Du im Bürgerbüro oder in der Zulassungsstelle?
    dLzG
    Richie

  4. #4
    Counting
    Gast
    In der Zulassungsstelle, sowas wie ein Bürgerbüro hats bei uns nicht da wird man ans rathaus/ Einwohnermeldeamt verwiesen.

    Und das internet liefert nur informationen zu Schwerlasttransporten mit X-Hunderttonnen oder überbreite.....
    Geändert von lucy (12.03.2015 um 22:41 Uhr)

  5. #5
    Savage-IG Mitglied Avatar von Specter
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    Regensburg
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    1.341
    Hmm, okay.
    Ich bin mir grad irgendwie nicht sicher was das mit dem §70 auf sich hat.

    Online steht überall unter §70 hauptsächlich irgendein Zeug mit Schwerlasttransporten
    und Flurförderfahrzeugen und so ein Zeug. Dachte es geht um eine normale Umbaueintragung
    nach §21...

    Ich bin wegen Unkenntnis raus aus der Sache, tut mir Leid :(
    dLzG
    Richie

  6. #6
    Savage-IG Mitglied
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    Hallo,

    was issen das für ein Schwachsin, § 70 STVZO sind Ausnahmegenehmigungen. Was hat denn dein TÜV Prüfer
    da angestellt? Wieso schickt der dich weg und brauchst eine Ausnahmegenehmigung? Wofür ,weil deine Blinker
    am Fender min. mitschwingen? Die werden ja wohl nicht einen halben Meter rumdödeln.
    Hör ich hier das erste mal, und es fahren schon genug eLSen mit mitschwingenden Fendern
    rum. Bei mir hat der Prüfer darüber kein Wort verloren. Naja habe schon gehört das die Prüfer in den neuen Bundesländern
    etwas cooler drauf sind,ist auch alles eine Auslegungssache. Ich drücke dir die Daumen das du alles noch hin bekommst!!!

    Gruß Piefke

  7. #7
    Counting
    Gast
    Trotzdem danke

    Das ist soweit richtig ich hab die Umbau eintragung nach §21 gemacht hab auch alle Dokumente dafür. Nur der knackpunkt ist das laut stvo die hintere beleuchtungseinrichtung nicht an einem beweglichen teil befestigtwerden darf was aber durch die montage am Mitschwingendem der fall ist und somit meine LS ja nicht der STVO entspricht dafür gab es das gutachten für die sondergenehmigung das trotz der befestigung an einem beweglichen teil die verkehrssicherheit gegeben ist und keine bedenken bestehen.

  8. #8
    Savage-IG Mitglied
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    sehr kleinlicher Prüfer,,,,traurig!!!! dann müssen wir alle eine Außnahmegenehmigung haben

    P.S. Dann frag ihn mal was mit den originalen Blinkern vorne an der Telegabel ist????
    oder Ochsenaugen am Lenker
    die bewegen sich auch--------- absoluter Schwachsin:angry:
    Geändert von Piefke (12.03.2015 um 20:39 Uhr)

  9. #9
    Moderator Avatar von der-wirre-Irre
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    @Counting: was kennst du denn für Prüfer??? Na und die Zulassungsstelle erst.
    Ich glaube ein Umzug in einen andere Landkreis ist einfacher.
    Gibt Dinge, die kann man nicht erklären.



  10. #10
    Counting
    Gast
    So sieht das dann aus....
    P_20150312_193318.jpgP_20150312_193305.jpg

    Ich hab gute lust einfach nur mit der hu bescheinigung die Maschiene zuzulassen was mir aber riesen ärger bei kontrollen einbringt.....

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