Moin Moin,

wenn Du ein ABE-Heftchen dabei hast und die LS steht nicht drin dann gilt die ABE auch nicht für die LS. Wenn der Verkäufer dir die Anlage mit ABE verkauft hat muss er dir entweder die Gültigkeit der ABE nachweisen oder die Anlage zurücknehmen, da die Zulässigkeit der Anlage (ABE) ein Vertragsbestandteil war.

Wenn Du ganz sicher gehen willst dann kontrollier die Papiere, gehe ggf. zum TÜV und lass dir kurz bestätigen, dass die Anlage über keine ABE für die LS verfügt. Dann würde ich die Anlage zurückgeben bzw. den Verkäufer kontaktieren.

Gruß

Jogi