die richter bzw. die gesetzgebung ist sich darüber wohl auch einig , allerdings stehen bezüglich der umwelt sowie der ökologie lediglich fahrräder und kleinroller bis 49ccm ganz vorne , alles was (ccm-mäßig ) über 49ccm liegt , ist dann schon "spaßgerät" ...! so wurde mir von einem landesrichter erklärt , daß derselbe unfall mit einem mofaroller oder fahrrad ganz anders beurteilt worden wäre