und wenn du dann als moppedfahrer vor gericht erzählt bekommst , dass selbst ein ( mitlerweile abgehalfterter ... ) verkehrsminister der meinung sei , daß du als "schwächerer" verkehrsteilnehmer ja wohl die höhere aufmerksamkeitspflicht hättest , kann das schon beängstigend sein ! fakt ist : selbst bei einem eindeutig 50/50 verschulden kannst du dann vom landgericht mit diesem argument zu 70% schuld verurteilt werden ! gott sei dank is glubschauge jetzt für was anderes zuständig , aber seine meinung ( motorräder seien lediglich "laute , riskante spaßgeräte ohne sinn im öffentlichen verkehr , die dinger gehören auf abgesperrtes gelände" ) is eben bei gerichten bekannt und wird von manchen richtern auch so gesehen ...