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Thema: Vorteile älterer Modelle (aus "Bünni stellt sich vor")

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von BenniGun
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    Vorteile älterer Modelle (aus "Bünni stellt sich vor")

    Zitat Zitat von systic Beitrag anzeigen
    hallo alle zusammen!!!

    ich möchte mich kurz vorstellen.
    ich heiße Bünni bin 27 Jahre alt und komme aus dem schönen Neu-Ulm. Momentan besitze ich noch keine suzi aber möchte mir gerne eine zulegen, und die Maschine darf dann mein erster umbau werden.

    ich freue mich jetzt schon sehr darauf mich hier durchs forum zu wühlen um so viele infos zusammen zu saugen wie nur nötig .

    sobald ich starte werde ich auch gerne bilder hochladen etc.

    bis dahin wünsche ich allen stets gute fahrt und sicheres ankommen :eusa_dance:
    na dann mal viel Spaß, hier biste richtig
    kleiner Tip noch, such nach einer vor Baujahr 87, hast mehr Freiheiten und keine AU

    Gruß, Roland
    Grüße vom Fuße des Brocken


    LS 650
    76er Shovel
    Vespa V50 Spezial

  2. #2
    die-gelbe-trude
    Gast
    Zitat Zitat von BenniGun Beitrag anzeigen
    kleiner Tip noch, such nach einer vor Baujahr 87, hast mehr Freiheiten und keine AU
    Also bezüglich der Lautstärkevorschriften reicht es allemal, wenn du nach eLSen vor EZ 90 kuckst.
    Wichtig ist aber die Erstzulassung und nicht das Baujahr!

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von BenniGun
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    Zitat Zitat von die-gelbe-trude Beitrag anzeigen
    Also bezüglich der Lautstärkevorschriften reicht es allemal, wenn du nach eLSen vor EZ 90 kuckst.
    Wichtig ist aber die Erstzulassung und nicht das Baujahr!
    sorry
    ging mir auch mehr um die AU
    Die Abgasuntersuchung Kraftrad "AUK" ist seit 01.04.2006 Bestandteil der im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Hauptuntersuchung. Motorräder ab 50 ccm und Erstzulassung 1989 müssen zur AU.

    und noch ein paar Vorteile von vor 87, natürlich ERSTZULASSUNG!!!!! man möge mir verzeihen

    Einige relevanten Änderungen an der StVZO sind:

    • 14.09.1953 Erstmalige Festsetzung eines Geräuschgrenzwertes
    • 21.05.1956 Herab Setzung des Geräuschgrenzwertes
    • 01.01.1957 Abermals herab Setzung des Geräuschgrenzwertes
    • 01.07.1958 Größere Kennzeichen, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission
    • 01.01.1962 Blinker sind Vorschrift, ein Paar reicht (z.B. Lenkerendblinker)
    • 13.09.1966 Strengere Lärmvorschriften, Messung in dB statt Phon
    • 01.01.1983 Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission, Bremsleuchte darf nicht mehr gelb sein sondern muss rot sein
    • 01.01.1987 Zwei Blinkerpaare sind Vorschrift
    • 01.01.1988 Bremsleuchte ist Vorschrift
    • 01.01.1989 AU ist Pflicht bei der TÜV-Abnahme
    • 01.01.1990
      • Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB
      • rechter Rückspiegel ist Pflicht ab Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
      • Rückspiegel je 60 cm²

    • 01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB
    • 01.01.1998 Rückspiegel je 68 cm²
    • 01.01.2007 Strengere Abgasvorschriften (Euro 3), die ohne geregelten Katalysator kaum zu schaffen sind; dadurch hat sich Einspritzung in der Großserie durchgesetzt und Vergaser verdrängt - Ausnahmen nur für Kleinserien
    Geändert von BenniGun (17.11.2014 um 23:19 Uhr)
    Grüße vom Fuße des Brocken


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  4. #4
    Moderator Avatar von Viertakter
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    3.356
    ...hab den Bereich mal nach hier extrahiert!

    Gruss Lutz
    ...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!


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