sorry
ging mir auch mehr um die AU
Die Abgasuntersuchung Kraftrad "AUK" ist seit 01.04.2006 Bestandteil der im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Hauptuntersuchung. Motorräder ab 50 ccm und Erstzulassung 1989 müssen zur AU.
und noch ein paar Vorteile von vor 87, natürlich ERSTZULASSUNG!!!!! man möge mir verzeihen
Einige relevanten Änderungen an der StVZO sind:
- 14.09.1953 Erstmalige Festsetzung eines Geräuschgrenzwertes
- 21.05.1956 Herab Setzung des Geräuschgrenzwertes
- 01.01.1957 Abermals herab Setzung des Geräuschgrenzwertes
- 01.07.1958 Größere Kennzeichen, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission
- 01.01.1962 Blinker sind Vorschrift, ein Paar reicht (z.B. Lenkerendblinker)
- 13.09.1966 Strengere Lärmvorschriften, Messung in dB statt Phon
- 01.01.1983 Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission, Bremsleuchte darf nicht mehr gelb sein sondern muss rot sein
- 01.01.1987 Zwei Blinkerpaare sind Vorschrift
- 01.01.1988 Bremsleuchte ist Vorschrift
- 01.01.1989 AU ist Pflicht bei der TÜV-Abnahme
- 01.01.1990
- Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB
- rechter Rückspiegel ist Pflicht ab Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
- Rückspiegel je 60 cm²
- 01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB
- 01.01.1998 Rückspiegel je 68 cm²
- 01.01.2007 Strengere Abgasvorschriften (Euro 3), die ohne geregelten Katalysator kaum zu schaffen sind; dadurch hat sich Einspritzung in der Großserie durchgesetzt und Vergaser verdrängt - Ausnahmen nur für Kleinserien
Geändert von BenniGun (17.11.2014 um 23:19 Uhr)
Grüße vom Fuße des Brocken
LS 650
76er Shovel
Vespa V50 Spezial
...hab den Bereich mal nach hier extrahiert!
Gruss Lutz
...und wenn Sie sich jetzt sagen: "Ist das nicht schön?..." Dann stimme ich Ihnen zu: Ja, das ist NICHT schön!