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Thema: Seitlicher Kennzeichenhalter

  1. #11
    Savage-IG Mitglied
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    hi Benny,

    also ich kann nur sagen das der Prüfer sich das Teil ganz genau angeguckt hat, vermessen, und hat mir eine Eintragung
    in die Papiere gemacht. Der Kennzeichenhalter hat von ihm ne Nummer bekommen, das Einzigste was ich noch machen
    musste, entweder einen Aufkleber ausdrucken mit der Nummer, oder mit Schlagzahlen kennzeichnen. Das wars......

    wie,was,warum,wielange.....ist mit Wurst....Hauptsache das Ding steht drin:laugh::top:

    Gruß Jürgen

  2. #12
    Savage-IG Mitglied Avatar von BenniGun
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    bei meinem aus der Bucht war lediglich nen Aufkleber bei, den hab ich drann geklebt und ab damit zum TÜV, Nummer hat den nicht interessiert, hat den so eingetragen, etwas gemessen und gut, den von der Trude hab ich sogar noch kürzer gebaut,
    hier mal nen Bild vom Eigenbau, kein Meckern, direkt eingetragen als setlichen Halter, ohne Nummer oder Zusatz nix Paragraph 21

    Grüße vom Fuße des Brocken


    LS 650
    76er Shovel
    Vespa V50 Spezial

  3. #13
    Savage-IG Mitglied
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    siehste auch bloß ne Nummer, dann hats der Prüfer genauso gemacht.....

  4. #14
    Benny
    Gast
    Danke euch beiden. Bin ich ma gespannt wenn das Thema bei mir ansteht ob mein Prüfer da genauso drauf is :IMG0:

  5. #15
    Savage-IG Mitglied
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    wird schon alles klappen, ich drück dir die Daumen...:top:

  6. #16
    Savage-IG Mitglied Avatar von vauzwo
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    Ich muß umziehen, hier bekomme ich überhaupt nichts eingetragen
    Jeder wie er kann-darf und möchte

  7. #17
    Savage-IG Mitglied
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    es ist wirklich manchmal eigenartig wie unterschiedlich es von Bundesland zu Bundesland ist, obwohl doch
    die Gesetze und Vorschriften eigentlich überall gleich sind. Aber eben unterschiedliche Ermessensspielräume!
    Gott sei dank hab ich einen kulanten Prüfer, der selber Motorrad fährt und auch Oldtimer hat und was machbar ist
    auch versucht zu genehmigen ....... aber immer ein Auge hat ob man sauber arbeitet!

    Gruß Jürgen

  8. #18
    Savage-IG Mitglied
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    Also in meinen Augen ist das was Piefke und BenniGun beschreiben nix anderes als ne Eintragung nach §21 StVZO.
    Gruß
    Chris

  9. #19
    Savage-IG Mitglied Avatar von saunajoern
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    Ich habe den Halter an Carolas Champagner-Bike auch verbaut. Prüfer (DEKRA) hat vermessen und ohne Nummer o.ä. als "seitl. Kennzeichenhalter LS650" eingetragen.
    Musste den Halter aber im Bereich Riemenspanner nacharbeiten und beim Lösen der Achse fällt er schnell runter und zerkratzt dann die Schwinge.
    In der Sauna verraucht der Zorn

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