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Thema: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

  1. #11
    Leo
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    @ Ritch & Ronny

    Richtig, dort wo du das Tape siehst ist ein Blech mit 90° Winkel drangeschweißt (Aufnahme Riemenspanner) und somit a. gegen verdrehen gesichert b. die für die Zulassung wichtige Zweipunkt befestigung gegeben ;-)

    Ca. 1500km ohne Probleme. Nur beim Zerlegen und wiederzusammenbauen wird's fummelig.

    Ciao Leo


    p.s. mit großem Kennzeichen schaut's scheisse aus *lach* aber ich wollt's ja so.


    Servus Leo,

    is da keine "Sicherung" von Nöten, nich dass das Teil mal auf der Strasse schleift ?
    So wie ich des seh, wird der Halter ja nur an der hinteren Steckachse befestigt.

    Gruss

    Ritch

  2. #12
    Ritch
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    Nuja Leo,

    dafür kommt der Hinterreifen recht knackig, mit dem kurzen Fender .. ;D ;D

    Gruss

    Ritch

  3. #13
    Leo
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    ...und bei mir gibt's einen schönen 170mm breiten Streifen ;-) - dann kann man es aushalten ;D

    ...der mit dem Minirock war gut ::)

    Ciao Leo

  4. #14
    hardy
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    @patros
    eine kleine bildersammlung von seitliche Kennzeichen findest du bei:

    http://horst-huebscher.fotoalbum-medion.de/

    unter: seit. Kennzeichen

    Bikergruß hardy

  5. #15
    UlPa
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    Hallo zusammen,

    ich hole den älteren Thread nochmal hoch; will kein eigenes Thema hierzu aufmachen.

    Im Thread "TÜV-Antworten ..." steht

    Kennzeichenhalter:

    Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Nicht eintragungspflichtig.
    Im Shop von POLO steht bei dem dem Teil für die eLSe "incl. TÜV-Teilegutachten". Muss das nu eingetragen werden oder nicht?

    Wenn man son seitliches Teil montiert hat, darf dann die Radabdeckung unter dem Fender komplett (straflos) entfernt werden?

    Danke und Gruß,
    Uli

  6. #16
    Ronny
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    Alsoooooo: Seitliches Kennzeichen muss eingetragen werden, die Maße müssen eingehalten werden, vor alle die wegen der sichtbarkeit des Kennzeichens nach Links und Rechts sowie die Neigung. Der übriggebliebene Heckfender muss muss bis 150mm über der Achse gehen, ausser deine LS ist nach EU-Recht zugelassen, was ich aber bezweifle. Rücklicht bleibt auf Fender (Nummernschildbeleuchtungsteil abkleben!), Nummernschildbeleuchtung über dem seitlichen ist Pflicht (mit e-Nummer!), Rückstrahler (Katzenauge) muss in der Mitte bleiben, seitlicher Halter muss gegen verdrehen gesichert sein, darf keine scharfen Kanten usw. aufweisen, am besten mitm TÜV´ler vor Ort vorher abklären.
    Puhhh
    Ronny
    http://www.ls-650.de/cpg132/displayi...album=14&pos=3

  7. #17
    Lotzbub
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    ronny hat recht

    teilegutachten bestätigen nur das, dass angegebene teil moped
    konform ist, bedeutet die geschichte iss nicht typenbezogen, somit begutachtungs und eintragungspflichtig ;)

    stefan


    unn von seitlich steht im tüvthread nix, mach meinen job nicht schlecht
    ;D ;D ;D ;D


  8. #18
    UlPa
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    unn von seitlich steht im tüvthread nix, mach meinen job nicht schlecht
    ;D ;D ;D ;D
    Hallo Stefan,

    nichts liegt mir ferner, als Deine Arbeit schlecht zu machen :o

    Wenn aber Kennzeichenhalter die Gesamtmenge ist, dann ist seitl. Kennzeichenhalter eine Teilmenge und somit müssten die Vorrausetzungen auch hierfür erfüllt sein. ;)
    Aber ich habe verstanden, das Teil muss vorgeführt werden und wie viel von dem Geraffel unter dem Rücklicht stehen bleiben muss, müsste ich mit dem Herrn vom TÜV/DEKRA aushandeln. :-/ Gibts da Erfahrungswerte?

    Gruß, Uli

  9. #19
    UlPa
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    Der übriggebliebene Heckfender muss muss bis 150mm über der Achse gehen, ausser deine LS ist nach EU-Recht zugelassen, was ich aber bezweifle.

    Hallo Ronny,

    woran kann ich erkennen, ob meine eLSe nach EU-Recht zugelassen ist? Sie wurde erstmalig am 16.10.1997 zugelassen.

    Gruß, Uli

  10. #20
    Ronny
    Gast

    Re: seitliche Halterung fürs Kennzeichen

    Hi!
    Normalerweise steht das in den Papieren, ob mit EU-Recht oder nich, in deinem Fall -wie bei fast allen LS, ausser wennse lange stillgelegt waren- gilt noch der nationale Kram, also in deinem Fall auch die 150mm-Klausel.
    Kann man drehen wie man will, der Arsch bleibt hinten ;)
    Ronny

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