Der Sohn meiner Nachbarin hat sich an seine Kawa (original mit H4-Scheinwerfer)
nen - für seinen Geschmack schöneren - Bilux-Scheinwerfer drangebaut, bei der
HU ein halbes Jahr später hat ihn der Prüfer ermahnt dass man nicht auf einen
schlechteren Stand zurückrüsten darf. Ob das jetzt eine fixe Regel ist oder Ermessen
des Prüfers entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Wenn ich mir aber den Text vom Viertakter anschau, bestätigt sich für mich der
Unsinn einer Um- bzw. Rückrüstung auf Bilux-Lampen.