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Thema: Amtlich anerkanter Sachverständiger

  1. #1
    Savage-IG Mitglied Avatar von Hoschi
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    Amtlich anerkanter Sachverständiger

    Ich weiß nicht ob ich in diesem Bereich mit diesem Thema richtig bin, ich probiers einfach mal.
    war heute mit der kleinen vom Frauchen beim Tüv.
    ich hatte Unterlagen dabei von der VV vom Ashran.
    Meine Frage war: Sind sie ein aas?
    Antwort : Ja!
    Ich also meine Fragen rausgehauen.
    Ist das in Bayern auch möglich, sowas einzutragen und kann ich den Heckfender noch weiter kürzen?
    Antwort: Heckfender kürzen ist kein Problem, da mittlerweile das EG-Recht(nachdem eine hintere Radabdeckung gar nicht vorgeschrieben ist)angewendet wird.
    Fußrastenanlage eintragen sollte bei sauberer Ausführung und Vorlage der vorhandenen Zeichnungen und des Materialgutachtens auch kein Problem sein.

    Er darf das allerdings nicht. das müßte ein Kollege machen der dafür befugt ist!

    Es gibt also bei den aas noch Unterschiede, hab ich vorher auch nicht gewußt und ist vielleicht für diejenigen die das auch nicht wissen interessant.

    Also lieber einmal mehr nachfragen!
    Gruß
    Ralph

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  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von DWausH
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    Zitat Zitat von Hoschi Beitrag anzeigen
    ................Es gibt also bei den aas noch Unterschiede..................
    Donnerwetter, hätte ich nicht gedacht, und auch noch nie gehört.
    MFG Dieter



  3. #3
    Kurt
    Gast
    Moin Hoschi
    dann hast du wahrscheinlich so einen gehabt...Amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen (aaSmT) :top:

  4. #4
    Savage-IG Mitglied Avatar von klaus168
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    135
    Bin selber Kfz-Meister und könnte durch ein Wochenendseminar mich auch zum AAS fortbilden.
    Damit könnte ich dann zwar beim TÜV HUs und AUs durchführen, aber um Umbauten abzunehmen
    muss mann meines Wissens nach ein Ingenieursstudium absolviert haben . Ist zumindest bei uns
    im Norden so. Das heisst zum Vorverlegten eintragen lassen muss ein Ingenieur ran .

    Zitat Werner : "den Ingschenieur is nix zu schwör "

  5. #5
    Moderator
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    2.615
    Bei Wikipedia ist`s einigermaßen auseinander gebröselt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Amtlich...er_Pr%C3%BCfer


    Gruss
    Gerhard
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