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Thema: Bremsscheibe anfertigen lassen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Neu hier Avatar von teileklaus
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    ja nur die nicht Prüfung eines Teils das stärker als ein Zugelassenens geprüftes ist, wird schon ein mit normalem Menschenverstand ausgestattete Richter nicht für Unfallverursachend betrachten.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Preusseneintopf
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    Zitat Zitat von teileklaus Beitrag anzeigen
    ein mit normalem Menschenverstand ausgestattete Richter
    Richter in der BRD - so scheint es mir - verlassen sich aber nicht auf Menschenverstand, sondern auf "Sachverständige". Und das kann heutzutage so ziemlich jeder sein. Und der "Sachverständige" guckt dann, ob das montierte Ersatzteil ein Prüfzeichen hat oder ob ein Teilegutachten vorliegt. Im Fall der "Finnenscheibe" ist beides nicht gegeben. Also unzulässiges Bauteil montiert - Betriebserlaubnis erloschen. Erlöschen der Betriebserlaubnis führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Fahren eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Frag mich jetzt bitte nicht, woher ich das weiß. Meine "Finnenscheibe" liegt noch immer originalverpackt in einer damals aktuellen finnischen Tageszeitung in der Ecke. Vielleicht suche ich mir irgendwann mal einen schönen Bilderrahmen und hänge sie mir an die Wand.

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von loeschmeister60
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    Zitat Zitat von Preusseneintopf Beitrag anzeigen
    Richter in der BRD - so scheint es mir - verlassen sich aber nicht auf Menschenverstand, sondern auf "Sachverständige".
    Da Richter von technischen Zusammenhängen kaum Ahnung haben, ist das eigentlich nachvollziehbar. Allerdings kommt es dabei tatsächlich manchmal zu krassen Fehleinschätzungen.
    Das extremste Beispiel, das ich hierzu kenne ist, daß dem Richter die Unsinnigkeit eines Gutachtens anhand der einschlägigen DIN nachgewiesen wurde. Er meinte darauf nur, daß der Sachverständige dann ja unfähig sein müsse und das könne schließlich nicht sein!

    Es stimmt, daß sich grundsätzlich jeder Sachverständiger nennen kann. Gerichtsgutachten werden allerdings von "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" gestellt. Da sind die Hürden schon etwas höher. Das garantiert jedoch noch lange nicht, daß diese Gutachter immer richtig liegen, wie das obige Beispiel zeigt.

    Welches Risiko man mit nicht zugelassenen Teilen - speziell bei den Bremsen - eingeht, wurde ja schon geschrieben. Das steht in keinem Verhältnis zu den eventuellen Vorteilen solcher Teile. Also Finger weg oder erst im Lotto gewinnen. Gruß Harald

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