alles richtig, keine Prüfung keine Freigabe, kein Versicherungsschutz erstmal, doch die Versicherung zahlt, aber holt sich das Geld wieder vom Halter. Klage Verhandlungen Richter.
nun in Sachen Verstand glauben wir lieber einer ABE statt den Augen und Gedanken:
Ich wollte nur anmerken, dass zb einer bei einer BMW mit zugelassener Serienscheibe R1200xy = 230 KG / 2x 320 mm in 5 mm Ausführung ja bei der Hauptuntersuchung nicht mit dem Verschleißmaß von 4,5 mm anzutreten braucht.
Kein Stempel kein Versicherungsschutz! Da erzählt der Ingeneur was von Thermischer Überlastung bei eine Bremsung aus 200 km auf de BAB.. die Scheibe güht , Fading der Bremsbeläge, Bremsenausfall möglich.
- nun gibt es aber das gleiche Modell als R1200GS mit man staune nur 305 mm Bremscheiben Größe also 30 % mindestens weniger Reibfläche usw-- zugelassen trotz erhöhtem Leergewicht von 270 KG !
- nun gibt es aber auch ein Baujahr glaub die R1200S wo die Bremsscheibendicke der 320 er Scheibe auf 4,5 mm neu festgelegt wurde. die hat ein Verschleißmaß von nur 4 mm. dürfte also in der R1200 R garnicht montiert werden, wenn das stimmt dass die mit 4 mm Thermisch überlastet wird..und das obwohl die 240 km /h läuft.

Da sieht man wenn man mit dem Verstand dran geht, dass rießige Spielräume bei BMW mit Doppelscheibe 320 mm vorhanden sind, der Gesetzgeber schreibt zb bei 2 Spurfahzeugen 3,5 To 58 % Verzögerung vor..
das Fahrzeug ist aber mit 2 Fingern aufs Vorderrad zu stellen.. wenn das schlechtere Reibwerte wären reicht die gesetzliche Vorgabe vermutlich auch noch dicke.

Richtig alle Bauteile müssen eine ABE oder Bauteilprüfung in D haben.
Man ist gut beraten nur solche Teile zu verbauen.