Zitat Zitat von teileklaus Beitrag anzeigen
ein mit normalem Menschenverstand ausgestattete Richter
Richter in der BRD - so scheint es mir - verlassen sich aber nicht auf Menschenverstand, sondern auf "Sachverständige". Und das kann heutzutage so ziemlich jeder sein. Und der "Sachverständige" guckt dann, ob das montierte Ersatzteil ein Prüfzeichen hat oder ob ein Teilegutachten vorliegt. Im Fall der "Finnenscheibe" ist beides nicht gegeben. Also unzulässiges Bauteil montiert - Betriebserlaubnis erloschen. Erlöschen der Betriebserlaubnis führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Fahren eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Frag mich jetzt bitte nicht, woher ich das weiß. Meine "Finnenscheibe" liegt noch immer originalverpackt in einer damals aktuellen finnischen Tageszeitung in der Ecke. Vielleicht suche ich mir irgendwann mal einen schönen Bilderrahmen und hänge sie mir an die Wand.