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Thema: Mein erstes Mal.....

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Super-Moderator Avatar von WES-AP10
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    Hab gerade gegoogelt und festgestellt, dass nach der STVO für Motorräder, wenn es ums Parken geht, die gleichen Pflichten gelten wie für PKWs.
    Die Ordnungsämter KÖNNEN bei, ich nenn es mal 'kreativem Parken', ein Auge zudrücken, MÜSSEN sie aber nicht.

    Hab weiter gegoogelt:

    @ Günther: bei Nichtbezahlen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, d.h. der Mist wird dann nur teurer.

  2. #2
    Savage-IG Mitglied Avatar von Bombero
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    Zitat Zitat von WES-AP10 Beitrag anzeigen
    Hab gerade gegoogelt und festgestellt, dass nach der STVO für Motorräder, wenn es ums Parken geht, die gleichen Pflichten gelten wie für PKWs.
    Die Ordnungsämter KÖNNEN bei, ich nenn es mal 'kreativem Parken', ein Auge zudrücken, MÜSSEN sie aber nicht.

    Hab weiter gegoogelt:

    @ Günther: bei Nichtbezahlen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, d.h. der Mist wird dann nur teurer.

    Ahoi Members!

    Hab ich was verpasst?? Bis dato war es doch immer so, dass man bei 1. Nichtbezahlen ´ne Erinnerung nach Hause bekommen hat.
    Kann ja immer mal sein, dass die "Knolle" am Fahrzeug abhanden kommt (früher beliebter Kinderscherz).
    Des Weiteren stellt sich die Frage,ob man mehrere Motorräder auf einem PKW-Stellplatz abstellen darf (vom Platz würd´s ja reichen)
    und es wird nur 1 Parkschein gezogen? Denn mit dem Schein "miete" ich ja den Platz. Oder gilt der pro Fahrzeug??
    Fragen über Fragen.

    Gruß, Manni.
    Gruß, Manni. ( Benzin Somelier + Motoröl Barista )

    Lieber Treibriemen-Else als Stiefelriemen-Bill !

  3. #3
    Savage-IG Mitglied Avatar von Billy
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    Zitat Zitat von WES-AP10 Beitrag anzeigen
    Hab gerade gegoogelt und festgestellt, dass nach der STVO für Motorräder, wenn es ums Parken geht, die gleichen Pflichten gelten wie für PKWs.

    Stell dir vor....du zahlst ja auch Steuer und Vesicherung....und zum TÜV musst du auch....und die Pflichten nach STVO gelten nicht nur für s Parken

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