Dinger gibts.
bei uns gibt es Motorradparkplätze auf denen nichts gefordert wird.
Viel wissen auch nicht mehr ( auch Polizisten !!! ), das man eigentlich auf dem Gehweg parken kann, wenn man ausreichend Platz für Fußgänger incl. Kinderwagen lässt ( waren, glaube ich 1,50m ), wenn es nicht durch Verkehrsschilder ausdrücklich verboten ist ( Park bzw. Halteverbot )
Das war zumindest früher mal gesetzlich verankert.
Keine Ahnung ob das noch irgendwo steht.

Aber hilft in diesem Fall natürlich nicht weiter.