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Thema: Ab 1.5.2014 keine Punkte bei defektem Auspuff

  1. #21
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Es gibt doch keine Punkte mehr bei zu lautem Auspuff.
    Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:

    .
    Gruss JOE

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  2. #22
    Moderator Avatar von Nuphi
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    Zitat Zitat von hmt Beitrag anzeigen
    Es gibt doch keine Punkte mehr bei zu lautem Auspuff.
    Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
    Danke - genau SO hatte ich das nämlich auch gelesen.
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    Kiek, n Möw! Apropos Möw - möwie no‘ een?
    -----------------------------------------------------------------

  3. #23
    bassocksky
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    Menno, laß' uns doch den Spaß....

  4. #24
    Moderator Avatar von Nuphi
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    Spass?! Igitt! Kann man das essen? :cheerful:
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  5. #25
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
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    @hmt : im prinzip geb ich dir da vollkommen recht ( is ja auch viel angenehmer mit bischen sound ...) , aber ein anruf beim kraftfahrtbundesamt sagt dennoch : betriebserlaubnis erloschen = 1 punkt - auspuffanlage montiert ohne das diese für das fahrzeug genehmigt oder eingetragen ist = betriebserlaubnis ( genau wie früher ... ) erloschen ! ich seh das so : hau ich mir ein 15er eisen komplett durch den orig.endtopf gibts maximal 90euro strafe ohne punkte , bau ich mir nen topf ohne passende abe oder eintragung ans mopped (also manipuliert statt "verschlissen" ... ) , gibts maximal 1 punkt ! oder hab ich da jetzt nen denkfehler drin ?
    ach ja , in dem gesetzestext steht auch noch was von " abgas und geräusch" veränderten fahrzeugen , da erlischt dann ebenfalls ...
    Geändert von sticht (07.05.2014 um 14:39 Uhr)

  6. #26
    Savage-IG Mitglied Avatar von hmt
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    Hier nochmal ein Auszug aus dem Sigi seinen Link

    „214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
    214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
    214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €
    214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
    214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
    214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“
    Nach Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.


    Ich sehe das jetzt so dass es keine Punkte gibt. Ein lauter Auspuff hat ja nix mit der Verkehrssicherheit zu tuen. Es sei denn er fällt gleich ab.
    Gruss JOE

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  7. #27
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
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    das hab ich auch gelesen ... und noch weiter unten : "die betriebserlaubnis erlischt , wenn änderungen vorgenommen werden , die das abgas- und geräuschverhalten verändern" das steht im gleichen text etwas weiter unten ( is in lila , kann man garnicht verfehlen ! ) , also : ICH BIN VERWIRRT ! aber das is ja nix neues ...! sach doch auch mal'n fachmann was dazu , bitte !!
    Geändert von sticht (07.05.2014 um 15:32 Uhr)

  8. #28
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
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    bei genauerer betrachtung des textes muß ich meine meinung reviedieren : besagtes "soundtuning" gefährdet die umwelt , aber gottseidank is das ja schon §214b , also hauptgewinn für die "sicherheitsfanatiker durch guten sound" ... ich trau mich nach dem letzten unfall auch kaum mehr leise auf die straße...da wird man so leicht übersehen !
    aber ich finde es klasse , wie man hier durch diskussion über einen sachverhalt zu einer verständlichen lösung kommen kann ! tolles forum , war mir eh schon klar !!

  9. #29
    bassocksky
    Gast
    Lösung?

    Was für'ne Lösung?

    LG
    Andre

  10. #30
    Savage-IG Mitglied Avatar von sticht
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    na andre , is doch einfach : gibts jetzt für die tröte nen punkt oder nicht ? mich hat das doch sehr interessiert , jetzt weiß ich doch die LÖSUNG ...!

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