Ja das auch, allerdings hat er das letzte Wort. Wenn er „nein“ sagt, stehe ich erstmal blöd da
Ja das auch, allerdings hat er das letzte Wort. Wenn er „nein“ sagt, stehe ich erstmal blöd da
Es geht hier ja nicht um die Erlangung einer ABE aufgrund einer EG Norm... Sondern einer Änderungsabnahme/Eintragung und die wird aufgrund von §19.2 oder §21 nach StVZO durchgeführt.
Puh, zum Glück ist das nicht der Fall. Der werte Herr muss sich selbstverständlich an dass nationalen Recht halten ... Wenn er nicht will, such dir einfach jemand Kompetentes.
Geändert von cilex (23.12.2020 um 19:16 Uhr)