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Thema: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

  1. #11
    Ebi
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Hallo Martin,

    hätte ich das Früher gewußt >:(
    Fahre ne 94er Grauimport aus Frankreich-Schlüsselnummer zu3 ist 000000-- und habe im August 25€ für den Eintrag des Lenkers, mit dem ich fast
    2 Jahre gefahren bin, gelöhnt.
    Ist das, was du geschrieben hast ganz sicher?

    dLzG Ebi

  2. #12
    blue-thumper
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    so, ich hab heute mal einen bekannten der bei der dkra als gutachter arbeitet gefragt wie das mit der schlüsselnummer ist.
    erstens müßte man sämtliche papiere verlieren, oder verbrennen, dann eine 21 vollabnahme machen, eine eidesstattliche versicherung abgeben das die papiere auch wirklich verloren sind, einen neuen brief beantragen usw....usw....
    dann bekommt man evtl. die schlüßelnummer 00000 eingetragen.
    aber das hat laut dekra nicht unbedingt was zu sagen, da irgendwo in den papieren die bezeichnung 41 NP A, oder 41 NP B steht. anhand dieser nummer und des baujahres finden die dann sehr schnell raus was eingetragen werden darf, und was nicht.
    wenn ich mir jetzt überlege was der spaß kostet, und welche lauferei das ist bis ich wieder alles habe, dann prost malzeit ;D und ob´s dann funtioniert ist fraglich.

    gruß norbert

  3. #13
    schmoelzer
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    @blue thumper
    Bei mir war das keine Lauferei. Habe wie bereits erwähnt eine Scheibenbremse eintragen lassen, für die ein Gutachten existiert das nach einer Übergangsfrist nun nicht mehr gültig ist. Bei der DEKRA in Erfurt wurde mir diese Bremse anstandslos eingetragen und das 21er Gutachten erstellt und die Schlüsselnummer entsprechend geändert. Hat letztes Jahr ca 70 Euro gekostet und nochmal um die 30 bei der Zulassungstelle.

    Papier verbrennen?? Eidesstattliche Versicherung??

    P.S. Die Vespa hat übrigens auch keinen vorderen Bremslichtschalter. Ist aber auch schon ein 81er Baujahr.

    Nach jedem 21er Gutachten werden neue Papier ausgestellt und die alten eingezogen.
    Tja, ob es wirklich so funktioniert...? Ich hab mich da einfach auf die Aussage des freundlichen DEKRA-Menschen verlassen und angenommen, daß es stimmt was der sagt.
    Wäre mal interssant, was die Members vom MC Grün-Weiß dazu sagen oder jemand von einer Versicherung.


  4. #14
    blue-thumper
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    was ich nicht verstehe, warum sollten die bei einer 21 abnahme die schlüsselnummer ändern wenn ich meine alten papiere vorlege???

    gruß norbert

  5. #15
    schmoelzer
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Schulterzuck, Weiß ich nicht. War bei mir eben so. Keine Ahnung warum. Muss mal nachschauen ob bei der Vorgängerin dieses Moppeds das auch geändert wurde. Da habe ich die gleiche Bremse schonmal eintragen lassen. Das Mopped ist zwar tot, aber die Papiere hab ich noch.

    Grüße

    Martin S: aus E.

  6. #16
    Jogi
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Moin Moin,

    ich versteh das Problem nicht. Das Fahrzeug ist eindeutig über die Fahrgestellnummer identifizierbar. Was dran gehört und was nicht auch.

    Im wilden Osten hat die Dekra den Ermessensspielraum im Westen der Tüv. Die jeweils andere Prüfstelle darf nur mit Gutachten. Der Tüv im Osten darf ne Bremse mit abgelaufenem Gutachten nicht eintragen. Der Dekramann kann seinen Ermessensspielraum einsetzen und das Ding doch eintragen. Wozu brauch ich da den 21er?

    Üblicherweise kann der 21er nur gemacht werden, wenn:
    1. keine Papiere mehr vorhanden sind (hier sind noch andere Sachen zu beachten)
    2. Die HU lange überschritten wurden.

    Bei 2 würde sich der 21er anbieten, da dort die Gebühren wesentluich geringer sind, als wenn man z. B. viele Eintragungen bezahlt.

    Sachen nicht eintragen zu lassen ist sehr riskant, da u. U. Verlust der Versicherung droht. Das Risiko ist mir persönlich zu hoch.

    bis denn

    Jogi

  7. #17
    Ingo
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Hi,
    also ein bißchen stimmt das schon mit der Schlüsselnummer.
    habe nämlich auch bei Schlüsslnr- zu 3 nur 00000 drin stehen.
    Habe damals meine auf einen 88er Import Rahmen aufgebaut (NP41A). Und als ich dann zum TÜV bin zum abnehmen, mußte auch eine §21 Abnahme gemacht werden.
    War sogar sehr günstig, da es damals nur 107,-DM (D-Mark) gekostet hatte inkl. allen Eintragungen. Und dem TÜVler war es auch eigentlich scheißegal was er eintragen mußte. Ich habe es ihm vorgesagt und er hats getippt. ;)
    Der hätt mir damals alles eingetragen. Für ihn wars nur wichtig das die Bremsen gehen und das Licht.
    Habe sogar (durch Tipfehler vom TÜVler) den 140/90-15 Reifen für Vorne eingetragen ;D ;D ;D
    War nur ein wenig genervt wegen den vielen Eintragungen das es ja auch sehr viel Zeit in Anspruch nahm durch sein Alder-Suchsystem auf der Computer Tastatur. Hatte Ihm dann extra was gegeben für die Kaffeekasse und er war wieder glücklich.
    Nur die EZ hatte er dann auf Bj89 gemacht, da es so im alten Brief des NP41A Rahmens so drin stand.

    Gruß
    ingo

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