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Thema: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

  1. #1
    Jens
    Gast

    Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Hallo!!

    Ich habe mal am Rande gehört das ein Bremslichschalter an der Vorderradbremse nicht wirklich nötig ist. Das ist aber nur bis zu einem gewissen Baujahr so.

    Welches war es denn nochmal??

    Mein Schalter ist hin, hab schon einen neuen fertig zum einbauen.
    Vielleicht kann ich das lassen?

    Danke
    Ride on

    Jens

  2. #2
    Lotzbub
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    ja, jens den mussu haben !


    das war an motorrädern und mopeds in den 70ern keine pflicht, wann das genau eingeführt würde kann ich dir nicht sagen! meine kreidler RS 1977 hat keinen bremsschalter vorne !

    das rückbremslicht an motorradern gibts auch erst seit den 60ern !


  3. #3
    blue-thumper
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    hi jens, hier ein auszug aus der STVZO

    An Krafträdern, die vor dem 1.1.1988 erstmals zugelassen worden sind, ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich! Krafträder, die vor dem 1.1.1983 erstmals zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch mit einer gelb leuchtenden Bremsleuchte ausgerüstet sein.
    Bremsleuchten gehören gemäß §22a der StVZO zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen, müssen also das Wellenzeichen oder den Kreis mit Buchstabe E plus Ziffer oder Rechteck mit dem Buchstaben e darin aufweisen.
    Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet!

    quelle. www.savage-extrem.de

  4. #4
    Jens
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Wußt ichs doch!! 8)

    Wobei....gilt das jetzt nur bis BJ 83?? Meine ist ja BJ 89 !

    Vielen Dank auf jeden Fall. Ich werde dies nächstes Jahr dem Tüvprüfer präsentieren..... ;D

    Grüße und Ride on

    Jens

  5. #5
    Jogi
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Moin Moin,

    EZ 1989: also muss ein Bremslicht vorhanden sein. Das BRemslicht zeigt die Betätigung der Betriebsbremse an. Bei mir ist die Betriebsbremse die Vorderradbremse (d. h. Bremslichtschalter vorne und hinten keinen) bei Heiko ist die Betriebsbremse die Hinterradbremse (d. h. Bremslichtschalter hinten und vorne keinen).

    bis denn

    Jogi

  6. #6
    Jens
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Hi Jogi!!

    Also sage ich mal das meine Betriebsbremse die Hintere ist. Wenn kein Tüf was dagegen sagen kann lass ich den Einbau des neuen Bremslichtschalters und gut ist.

    Die Ls ist ja ein Chopper (englisch: to chop= weglassen). Je weniger Elektrik desto besser finde ich das. ;)

    Vielen Dank!

    Ride on

    Jens

  7. #7
    Jogi
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Moin Moin,

    ob kein Tüver da was gegen sagen kann? Mancher Prüfer hat die Meinung, dass alles was an der Maschine dran war auch bleiben muss, unabhängig wie die rechtliche/gesetzliche Lage ist. Da hilft nur eins, anderer Prüfer. Ansonsten ab das Ding und so, das es so aussieht, als sei da nie was gewesen.

    bis denn

    Jogi

  8. #8
    Ronny
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    Da habe ich jetzt auch noch ne Frage:
    Bei meiner, BJ 91, geht ja dank einiger Modifikationen das Bremslicht nicht mehr wenn ich mit der Handbremse bremse. Also mache ich den Schalter ab, das Kabel wech und behaupte beim TÜV ganz stolz und frech das meine Betriebsbremse die hintere ist und somit ich vorne - an der Bremse natürlich - keinen Schalter und demzufolge auch kein Leichten der Bremsleuchte brauche. Richtig?
    Bitte, bitte sagt das es so ist, sonst muss ich nochmals an die Elektriktrik.
    Ronny (der Lenker-Geplagte)

  9. #9
    Jogi
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    @Ronny: So isset!

    Aber was nützt dir das, wenn der Pürfer das anders sieht? Ich würds versuchen. Notfalls musst du dich dann mit dem Bremslichtschalter auseinandersetzen, wenn der Prüfer es bemängelt und du ihn nicht überzeugen kannst.

    bis denn

    Jogi

    PS: Es soll schon Prüfer gegeben haben, die behaupten, dass alles was am Mopped dran is auch dran bleiben muss. Da kommt man einfach nicht weiter. Da hilft nur, sich einen neuen Prüfer suchen.

  10. #10
    schmoelzer
    Gast

    Re: Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?

    @ all,

    einen Ausweg gibt es noch, der beim TÜV (oder DEKRA) nahezu Narrenfreiheit erzeugt. Ein 21er Gutachten. Das ist ein Vollgutachten nach § 21 Stvo statt der sonst üblichen Hauptuntersuchung nach §19.
    Der Gag dabei ist, daß als Schlüsselnummer zu 3. die 000000 eingeragen wird. Diese Schlüsselnummer ist die Nummer unter welcher die genauen Fahrzeugdaten beim KBA hinterlegt sind.
    steht dort eine 000000, dann können keine Daten mehr abgerufen werden, man hat sozusagen Narrenfreiheit. Bei vielen Grauimporten steht die 0 schon drin.
    Natürlich müssen die Daten aus dem Fahrzeugschein weiterhin mit dem Fahrzeug übereinstimmen.
    Aber so Dinge wie Lenker, Tank, Auspuff, Sitzbank, Gabel, Bremse können ohne Gutachten und Eintragung umgebaut werden. Die Teile brauchen nichtmal eine Teilenummer.

    Einen Nachteil hat das ganze: Die Zulassung wird etwas teurer, da die Tippsen vom Amt die Daten nicht mehr einfach abrufen können, sondern von Hand eingeben müssen. Ausserdem braucht man neue Papiere und die kosten auch extra.

    21er Gutachten gibt es in den alten Ländern beim TÜV, in den neuen Ländern bei der DEKRA.
    Hat mir ein DEKRA-Mensch erklärt, als ich an einer Vespa eine Scheibenbremse mit ungültigem Gutachten eintragen lies.
    Der TÜV-Mensch hat nur erklärt:"Geht nicht"

    Wichtig: achtet genau darauf, daß dabei die richtige Fahrgestellnummer in die neuen Papier kommt.

    Ein Schwager hat da mal eine böse Überraschung bei einer Polizeikontrolle erlebt.

    Aus dem superwilden Osten

    Martin aus Erfurt.

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