Moin Moin,

ich versteh das Problem nicht. Das Fahrzeug ist eindeutig über die Fahrgestellnummer identifizierbar. Was dran gehört und was nicht auch.

Im wilden Osten hat die Dekra den Ermessensspielraum im Westen der Tüv. Die jeweils andere Prüfstelle darf nur mit Gutachten. Der Tüv im Osten darf ne Bremse mit abgelaufenem Gutachten nicht eintragen. Der Dekramann kann seinen Ermessensspielraum einsetzen und das Ding doch eintragen. Wozu brauch ich da den 21er?

Üblicherweise kann der 21er nur gemacht werden, wenn:
1. keine Papiere mehr vorhanden sind (hier sind noch andere Sachen zu beachten)
2. Die HU lange überschritten wurden.

Bei 2 würde sich der 21er anbieten, da dort die Gebühren wesentluich geringer sind, als wenn man z. B. viele Eintragungen bezahlt.

Sachen nicht eintragen zu lassen ist sehr riskant, da u. U. Verlust der Versicherung droht. Das Risiko ist mir persönlich zu hoch.

bis denn

Jogi