Sorry Leute aber vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Ich hab gestern im hessischen Schulrecht versucht etwas darüber zu finden aber keine Chance. Daher hoffe ich, hier hat jemand einen Tipp oder kann mir genauer sagen wo ich was dazu finde. Die Frage ist, darf ein Lehrer einen Schüler von einem aufs andere Jahr gleich 4 Noten schlechter stellen? Der Bursche hatte im letzten Jahr eine 1 und jetzt bekommt er von einem anderen Lehrer eine 5 ins Zeugnis (Fach evangelische Religion). Die Klassenarbeit hat mein Bursche mit 3 oder auch 3- abgeliefert. Benimmt sich halt nicht besonders bei dem Lehrer. Aber ist es zulässig gleich um 4 Noten zu verschlechtern?
Gruß
Carmen