Ich seh das rechtlich etwas anders als Tom.
Der Verkäufer bietet dir was an, du nimmst das Angebot an. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Verkäufer liefert was anders und erfüllt damit den Vertrag nicht. Du kannst auf Erfüllung bestehen. Er besteht ja auch auf Bezahlung.
Dir steht sogar Schadenersatz zu falls er überhaupt nicht liefern kann un due den bestellten Artikel woanders nur teurer bekommst.

Chris

Edit:
Hier gehts zwar um eine Tür, aber das gleiche Prinzip. Was schlechteres als bestellt bekommen.