Zitat:
Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
In den vom KBA bereitgestellten Typdaten zu Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 genehmigt
worden sind, ist im Feld K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE nur die Angabe der
Grundgenehmigung ohne Nachtragsnummer dargestellt. Die Nachtragsnummer ist aus dem Fahrzeugbrief, dem CoC, der Datenbestätigung in die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder
bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I zu übernehmen,
Zitat:
Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis
Die Zulassungsbehörde trägt in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II das zutreffende
Merkmal zur Betriebserlaubnis ein:
K = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
konform
A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
nicht konform