AW: Gesetzliche Bestimmungen
Hab ich gerade eben gefunden.
Ist noch in der Planungsphase, wird aber bestimmt so oder so ähnlich kommen.
Man hat eben doch mal die Gesetzeslücke erkannt und gedenkt diese zu schließen.
http://www.thruxton-forum.de/forum/v...84f8410dd6df61
@Stephan_S Wurde vielleicht nicht ganz klar, es gibt Teile, die mit der ABE einfach so angebaut werden können, z.B. Bremsscheiben, Bremsbeläge, Tourenscheiben, Spiegel, Blinker usw. es gibt aber auch Teile, deren korrekter Anbau sicherheitsrelevant ist und daher nochmals vom TÜV abgenommen werden muss (natürlich ist der korrekte Anbau von Bremsscheiben usw. auch sicherheitsrelevant, da kann man aber anscheinend nicht so viel verkehrt machen). Aber das steht normalerweise in der ABE drin. Bei der EGBE müsste es auch einen Hinweis dazu geben, das weiß ich aber nicht so genau. Hab selbst noch nichts mit EGBE gehabt.
Das ist auch ganz interessant:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...bau_und_tuning
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Ich denke, das meinte der Tüver auch. Damals ging es um den Lenker meiner ENni. Er hat mir dann den Lenker in die TÜV-Bescheinigung eingetragen und gesagt ich soll den Lenker schnellstmöglich in den Schein eintragen lassen. Das gelte übrigens auch für andere Teile, zum Beispiel Vorverlegte, Auspuff, usw.
Ich denke Yogi, Du hast das schon richtig gesagt, denn es kommt auf das Zusammenwirken der Teile und deren korrekten Anbau an. Das nimmt der TÜV ab. Allerdings müssen bauliche Veränderungen auch im Schein eingetragen werden.
Gruß
Stephan
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Mal ne Frage von mir:
Wenn mein Auspuff ne "e" Nummer hat, muss ich dann die Papiere immer mit schleppen? Bei Blinkern, Lampen usw, braucht man das ja auch nicht.
Gruss Heiko!
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Moin Heiko,
bei Blinkern ist der Verwendungszweck aus der Nummer ablesbar, d. h. du kannst erkennen ob es sich um einen vorderen Blinker oder einen hinteren Blinker handelt.
M. E. haste bei nem Auspuff nur allgemein ne E-Nummer drauf. Daraus geht ohne weiteres nicht hervor, ob der Auspuff für das Mopped zugelassen ist. Ich meine zwar, dass man trotzdem keine Papiere mit rumschleppen muss, sicher bin ich da aber nicht. Ich persönlich würde zumindest eine Kopie dabei haben. Kopien helfen im Notfall sicherlich weiter auch wenn diese rechtlich nicht bindend sind.
Aber vielleicht kommt ja hier noch die Erleuchtung.
Gruß
Jogi
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Hab auch ne E.Nummer(BSM) Trotzdem eine Kopie der Papiere immer dabei.
:wink:
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Das ist ja das Problem, der Endtopf ist nicht für die LS zugelassen, aber für fast alle anderen (XS,VS, XV, EN usw.). Was sagt die Ordnungsmacht, wenn ich damit angehalten werde? Da ne "e" Nummer drauf ist, sieht man ja das es kein Eigenbau ist.
Deshalb hab ich ja auch nicht mal ne Kopie von der ABE.
Gruss Heiko!
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Hab ich GLÜCK gehabt Heiko!!!
Inne Papier steht: Type Suzuki LS Savage NP 41 B (Draving Number SH4102) Order Number 4102)
Tralala:grin:
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Zitat:
Zitat von
HJW
Das ist ja das Problem, der Endtopf ist nicht für die LS zugelassen, aber für fast alle anderen (XS,VS, XV, EN usw.). Was sagt die Ordnungsmacht, wenn ich damit angehalten werde? Da ne "e" Nummer drauf ist, sieht man ja das es kein Eigenbau ist.
Deshalb hab ich ja auch nicht mal ne Kopie von der ABE.
Gruss Heiko!
tja, das ist das problem. du hast zwar einen auspuff mit prüfzeichen, aber nicht für die else. ist genau so gut wie ein auspuff ohne prüfzeichen.:wink:
AW: Gesetzliche Bestimmungen
Da gibt es immer wieder Missverständnisse.
Grundsätzlich braucht man für Fahrzeugteile mit einer E-Nummer keine Papiere mehr mitzuführen. Oft gibts da sowieso nichts dazu.
Sollte jemand das betreffende Fahrzeugteil beanstanden wollen, muss er es halt fotografieren, die E-Nummer notieren und anschließend nachsehen oder per Telekommunikation das Ganze zeitnah beim KBA erfragen.
Das bedeutet für die Kontrollierenden einen erheblichen Mehraufwand, was die Kontrolle u.U. sehr in die Länge ziehen kann.
Wer nicht lange stehen will, sollte, falls vorhanden, die Papiere einfach mitnehmen (vorausgesetzt, das Teil ist auch für das betreffende Fahrzeug genehmigt. Wenn nicht, würde ich die Papiere auch nicht mitnehmen, man muss sich ja selbst nicht belasten:wink:). Wenn er das nicht möchte, muss er halt damit rechnen, länger aufgehalten zu werden.
Man kann sich aber auch auf Antrag die Teile in den Schein eintragen lassen. Kostet natürlich Gebühren. Man hat dann aber alles bei sich und es gibt keine Missverständnisse.
Jeder, wie er will.
Das gilt so aber nicht 1:1 für ältere Teile mit ABE oder mit Teilegutachten. Die ABE ist weiterhin mitzuführen, mit Teilegutachten sind eintragen zu lassen.
Das gilt wirklich nur für EG-BE.
AW: Gesetzliche Bestimmungen
An welcher Nummer soll man was ablesen können? Die Zahl hinter dem E bedeutet nur das Land, in dem das Teil geprüft wurde.
E1=Deutschland
E2=Frankreich
E3=Ialien
E4=Niederlande
E5=Schweden
E6=Belgien
E7=Ungarn
E8=Tschechische Republik
E9=Spanien
E10=Jugoslawien
E11=Vereinigtes Königreich (UK)
E12=Österreich
E13=Luxemburg
E14=Schweiz
E43=Japan
E45=Australien
E47=Südafrika
E48=Neuseeland
Die tollste E-Nummer (auch passend zum Moped) bringt nix, wenn die Tüte lauter ist, als zugelassen. Die Grenzwerte stehen in den Papieren (bei E-Zulassung) oder am Rahmenschild.