Hallo alle zusammen....hat jemand eine zeichnung fürs kennzeichenhalter seitlich...??? zum selbstbauen???? wäre echt nett von euch wenn mir jemand eine zusenden würde....gruss....
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Hallo alle zusammen....hat jemand eine zeichnung fürs kennzeichenhalter seitlich...??? zum selbstbauen???? wäre echt nett von euch wenn mir jemand eine zusenden würde....gruss....
schau mal beim werner vorbei
http://www.ls650.net.ms/
ganz unten gibt's ne anleitung
Aber die hinteren Blinker nicht vergessen.
Das das abgebildete Fahrzeug nur Lenkerblinker hat, und somit hinten Blinker braucht.
Ich würde Blinker nehmen, wo Rücklicht und Bremslicht mit beinhalten.
So sieht das aus.
Weil die vorgeschrieben sind, wen das Teil nicht schon ewig alt ist.
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=16941
Beitrag 6
Gruss
Gerhard
Ja aber nur wen sie nicht wie bei mir auch in den Blinkern sind.
Also richtig schauen.:smilie_baby_020:
Ich kann auch LESEN !!!! ich habe auch RÜCKSTRAHLER in den BLINKERN und ein Brems und Rücklicht, da bist du jetzt aber BLAAAAAAATT:tongue:
ok,
dann sind alle deine Rückstrahler eben nicht mittig. :IMG0:
Gruss
Gerhard
Ist aber OK so das kannst du mir glauben, mache schon seit 30 Jahren Umbauten und nicht nur Einzylinder.:smilie_smoke_007:
Und das unter dem Kennzeichen ist was?
Blinker mit Rücklicht und Rückstrahlern kenne ich nicht. Was sollen das für Dinger sein?
Am Motorrad ohne Beiwagen ist nur ein Rückstrahler erlaubt, von daher glaub ich an deine obige Behauptung nicht. Sorry.
Wenn das die Kellermänner o. ä. sind haben die Blinker, Rücklicht und Bremslicht integriert, aber nicht den Rückstrahler. Dein Rückstrahler sitzt unter dem seitlichen Kennzeichen und das ist nicht zulässig.
Gruß
Jogi
Hab jetzt mal danach gegoogelt.
Das ist ja alles im §53 und drumm herum in der StVZO festgelegt.
Zum Rückstrahler ist da für Krafträder weder eine Mindesthöhe noch eine Lage angegeben. :thinking:
Gruss
Gerhard
Ergibt sich aus §53 Absatz 5 "Längsachse". Musste mal genau lesen. Ansonsten empfehle ich auch gerne das TÜV-Buch Motorrad von Frank-Albert Illig. Einfach geschrieben und alles drin.
Gruß
Jogi
vieleicht hilft euch das ja weiter.
gruss dieter
@ Jogi
jo, sieht so aus.
Absatz 5 mal hier ohne Schlusssatz und mit einigen Betonungen.
(5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein.
Da es ja bauartbedingt möglich ist den Strahler mittig anzubringen ist alle klar.
Gruss
Gerhard