AW: Zulassung für umbauten?
Zitat:
ich hoffe ja das wenn mir der TÜV Prüfer einmal die sachen eingetragen hat, da keiner so schnell was sagt also falls ich in ne Kontrolle gerate oder kann ich trotzdem probleme bekommen auch wenn alles in den papieren eingetragen ist?:undecided:
Also so viel ich weiß können bei sachen die eindeutig gegen die StVzO sind auch die Grün-Weißen dein mopped still legen auch wenns der tüv eingetragen hat.
Gruß
Chris
AW: Zulassung für umbauten?
Hallo malcom,
für alle Umbauten ohne e-Nr. sollte es ein Gutachten geben. Diese Gutachten musst Du beim TÜV vorlegen, wenn Du diese Umbauten eintragen lassen willst. Sind keine Gutachten vorhanden, kannst Du versuchen die Umbauten durch Einzelabnahme getüvt zu bekommen.
Die eingetragenen Umbauten sollte keine Schwierigkeiten bei den Trachtenträgern bereiten.
Es ist günstig, wenn man bei einer Bikeschmiede, die auch selbst Umbauten macht, den TÜV machen läßt. Die haben meist vernünftige TÜVer an der Hand. Einen gegen die STVO oder die Sicherheit verstoßenden Umbau nimmt Dir aber KEINER ab.
dLzG
Rudi
AW: Zulassung für umbauten?
Bei Teilen für die Du ein Gutachten hast , ist die Eintragung bei richtigem und vorschriftsmäßigen Anbau kein Thema ( pro Eintragung ca.15.-eur beim Tüv ).
Aber Du bekommst auch selbstgebaute Teile oder Teile ohne Gutachten eingetragen.
Für diesen Fall muß eine 21er Abnahme für diese Teile gemacht werden (pro Eintrag ca.47.-eur beim Tüv).
Zuletzt kommt dann der Weg auf die Zulassungsstelle wo Du dann Deinen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief geändert bekommst ( Prüfberichte die Du beim Tüv für die Eintragungen bekommen hast sind dort vorzulegen). Kosten auf dem Amt ca . 20.-euro
Gruß vom Elsenfan
AW: Zulassung für umbauten?
@melcom
Hy
ich hab das gleiche Problem habe mir die else gekauft nov.2007
einige Sachen waren schon gemacht ,andere habe ich noch ein bisschen verändert ,mein Problem ist das nicht alles eingetragen war ,aber bevor ich sie auf mich anmelde will ich die Änderungen noch vom TÜV- BW anschauen lassen.
http://cicimon.de.tl/Bl.ue.mchen_elS...age-LS-650.htm
also :
für den Lenker habe ich ne TÜV Abnahme mit ABE.
Umbau von 2 auf 1(else Sitz abgeschliffen ) Sitz Eintragung pflichtig war ohne Probleme .
Seitlicher Kennzeichenhalter Eigenbau wurde bemängelt da von der re.seite die 30 grad Sicht nicht eingehalten wurde und ich brauch noch ein Abweiser hinter den Kennzeichen ,also alles raussetzen und Abweiser anschweißen und dann wieder vorbeifahren wegen der Abnahme,der Prüfer war sehr nett .
Er hatte mir aber noch den Tipp gegeben das die Beleuchtung nicht
Eintragung pflichtig ist aber ein E-Zeichen haben muss und
30 grad Seitliche Sicht beidseits eingehalten werden muss wie beim Kennzeichen auch .Die hintere Blinker stimmen bei mir auch nicht ganz muss ich auch noch mal ändern.
Gruß Cicimon
AW: Zulassung für umbauten?
Zitat:
Zitat von
cicimon
@melcom
f
Seitlicher Kennzeichenhalter Eigenbau wurde bemängelt da von der re.seite die 30 grad Sicht nicht eingehalten wurde .
Die hintere Blinker stimmen bei mir auch nicht ganz muss ich auch noch mal ändern.
Gruß Cicimon
Und das sind genau die Gründe weshalb man vor dem Umbau beim TÜV vorsprechen und seine Pläne erläutern sollte, dann spart man sich das doppelte hingurken.
Die meisten der angebotenen seitlichen Halter halten die 30° Regel nicht ein, aber hauptsache teuer.
Ronny
AW: Zulassung für umbauten?
Zitat:
Zitat von
Ronny
Und das sind genau die Gründe weshalb man vor dem Umbau beim TÜV vorsprechen und seine Pläne erläutern sollte, dann spart man sich das doppelte hingurken.
Die meisten der angebotenen seitlichen Halter halten die 30° Regel nicht ein, aber hauptsache teuer.
Ronny
Hy Ronny
das ist korrekt , und hauptsache TEUER!!!!.
ich habe meine leider so gekauft :sad:
Gruß
AW: Zulassung für umbauten?
was muss man noch beachten bei einem seitlich angebrachten nummernschild, ich musss meins ja wie gesagt auch noch eintragen lassen ich hab gehört es braucht mindestens 2 befestigungspunkte. also zwei punkte an denen es fest geschraubt ist oder 2 befestigungspunkte zum motorrad hin also quasi 2 querstreben eine unten und eine oben vom nummernschile (ich hoffe es versteht jemand was ich meine) auch gelesen habe ich das wenn es ordnungsgemäß angebracht ist keine eintragung auch für seitliche kennzeichen notwendig ist. stimmt das kennt sich da jemand aus?
AW: Zulassung für umbauten?
Seitliche nummernschilder sind grundsätzlich eintragungspflichtig !
Zu der befestigung des halters am moped sind aber nicht zwingend zwei befestigungspunkte notwendig ,der halter muß nur gegen ein verdrehen gesichert sein .
Das nummernschild muß von hinten, von jeder seite bei einem winkel von 30° lesbar sein( aus jeder richtung ). Ebenfals darf es nicht mehr als 15° geneigt zur fahrbahn liegen.
Außerdem muß genügend abstand zum reifen eingehalten werden um das größtmögliche kennzeichen zu montieren.
Die mindesthöhe von der fahrbahn bis zur nummernschildunterkante muß mindestens 200mm betragen.
Es ist für eine ausreichende beleuchtung zu sorgen, wobei die beleuchtung auch eine e-nummer besitzen muß.
Die eigendliche rückleuchte muß weiterhin in der fahrzeugmitte angebaut werden und ein zusätzlicher rückstrahler (katzenauge) ist ebenfals zu montieren.
Gruß vom elsenfan
AW: Zulassung für umbauten?
ok danke für die hilfreichen informationen ich guck mal ob ich das einhalten kann
AW: Zulassung für umbauten?