Zitat:
die Reifengröße 140/90 ist aber nicht in den Papieren eingetragen !
Sondern nur Reifenpaarungen mit dieser Größe und die müssen auch genau in dieser Kombination montiert werden (Hersteller,Typ und Größe)
Möchtest du damit sagen, dass in der Unbedenklichkeitsbescheinigung (beantragt von Suzuki Motor GmbH Deutschland und ausgestellt durch den TÜV Hessen) nicht die Wahrheit steht?
Zitat:
"... . Bei Anbau von Reifen, bei denen sich Bauart, Reifentragfähigkeit, Geschwindigkeitsindizes, Hersteller oder Bezeichnung ändern, die Reifengröße aber bereits in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist keine Anbauabnahme erforderlich. In diesem Fall gilt dieses Gutachten als Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuweisen. ..."