TÜV- Antworten................
TÜV - Bestimmungen
Grundsätzlich kann man den TÜV vorher fragen, was geht, und was nicht, und was bei einer Prüfung auf einen zukommt. Soweit ich weiß (und erlebt habe) werden die Auskünfte auch gratis gegeben. Dabei sollte man sich auch vorher erkundigen, wer von den Prüfern Ahnung von Motorrädern hat, da gibt es beim Wissen der Prüfer gewaltige Unterschiede. Prüfer mit Erfahrung, die am besten noch selber fahren, können Eigenbauten besser einschätzen, und lassen eher mal was "durchgehen", da sie im Zweifel mit haftbar gemacht werden können, und unerfahrenere dann eher "Nein!" sagen. Bei aufwendigeren Sachen sollte man auch einen festen Termin vereinbaren, das spart Wartezeit, und man weiß schon vorher was auf einen zu kommt.
Bremsanlage:
Geänderte Bremsanlagen sind Eintragungspflichtig.
Achtung: Bei Bremsleitungen wird seit einigen Jahren ein sog. Schleudertest bei der Prüfung verlangt. (Bei Enduros durchaus sinnvoll.) Einige Händler versuchen immer noch Restposten an den Mann zu bringen. Im Zweifel Nachfragen. Spiegler hat mittlerweile Bremsleitungen im Programm, die eine ABE besitzen. Diese müssen in Form und Abmessungen den Originalen entsprechen. (Gut für Selbstschrauber, da einige Prüfer eine Einbaubestätigung verlangen.) Zubehörbremsbeläge müssen eine ABE besitzen (KBA-Nummer auf der Rückseite) sonst Eintragungspflichtig.
Trägersysteme (Koffer, Gepäckträger etc.):
Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein (z.B. Goldwing) Nicht eintragungspflichtig.
Verkleidungsteile:
Eintragungspflichtig. (Meines Wissens gibt es noch keine Teile, außer Verkleidungsscheiben, mit ABE)
Verkleidungsteile (wie auch alle anderen Teile) von anderen Motorrädern haben alle eine Prüfung hinter sich. Da sollte es keine Probleme bei der Eintragung geben, wenn sie von leistungsstärkeren/schnelleren Motorrädern kommen.
Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.09.53 90 Phon
20.05.56 87 Phon
31.12.56 84 Phon
12.09.66 82 Phon
30.09.83 84 dB(A)N
30.09.90 82 dB(A)N
30.09.95 82 dB(A)N
ab 01.10.95 80 dB(A)N
Eintragungspflichtig.
Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, und unterliegt keinen Beschränkungen.
Luftfilter:
Leistungs- und Geräuschmessung. Ab Bj. 1989 Abgasmessung. Eintragungspflichtig.
Auspuffanlagen:
Anlagen mit EG-ABE besitzen eine E-Nummern-Stempelung (großes "E" mit Nummer in Viereck) , Papiere müssen nicht mitgeführt werden. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich.
Bei Anlagen mit ABE ist diese stets mit zu führen. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich.
Anlagen mit TÜV-Gutachten sind eintragungspflichtig.
Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich, ab Bj. 1989 auch Abgasmessung. (Bei der Eintragung wird eine Identifikationsnummer vergeben, die in die Anlage eingeschlagen wird. Am besten vorher ein Blech befestigen, und Schlagzahlen mitbringen. Der Prüfer darf nicht selbst Hand anlegen.). Anlagen ohne eine Prüfungsform sind wie Eigenbauten zu behandeln.
Kennzeichenhalter:
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Nicht eintragungspflichtig.
Radabdeckung:
Unterseite 150mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei belastetem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis eine ausreichende Abdeckung (Auslegungssache).
Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE theoretisch auch möglich, der Überwachungsverein hält sich (soweit ich weiß) aber intern an die 150mm. Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung. Es muss ein Stahlblech unter das Nummernschild dann ist es eine Abdeckung!!
Licht und Signalanlage:
Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E- Zeichen.
Doppelscheinwerfer: Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei gemeinsamer Streuscheibe.
Standlicht nicht vorgeschrieben.
Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken (Auslegungssache). Ein Nebelscheinwerfer darf nicht weiter als 250mm von der Mittellinie entfernt sein, und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Ich bleibe bei Umbauten der Fern- Abblendscheinwerfer immer deutlich unter den 250mm, damit war ich immer auf der sicheren Seite.
Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40cm höchstens 100cm (Das ganze Motorrad darf nicht breiter als 1m sein, also Vorsicht bei überbreiten Lenkern; die haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trikes etc. verbaut werden.) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Miniblinker (auch andere) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11" für vorne, bzw. "12" für nach hinten strahlende Bauteile. Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein (manchmal schon im Rücklicht integriert). Immer in Fahrzeugmitte! Das Kennzeichen muß beleuchtet sein. Nicht eintragungspflichtig.
Spiegel:
Mindestens 60cm² z.B.: Durchmesser <=87 MM, 6 x 10mm Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht
Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder'99 geändert, jetzt 68cm² (Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig . Nicht eintragungspflichtig.
Sitzbank:
Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65cm Mindestlänge. Der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200kg aushalten. Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60cm Mindestlänge. Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens40cm. Anzahl der Sitzplätze eintragungspflichtig.
Lenker:
Griffhöhe über Sitzfläche max. 500mm. Lenker darf Finger nicht einklemmen(Lenkeinschlag). Bohrungen nur zwischen den Klemmungen erlaubt, nur einseitig(Kabelverlegung) Eintragungspflichtig.
Stefan
P.S.noch Fragen ?
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Hier was nettes zum Thema Radabdeckung:
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aber wo sehe ich nuneindeutig on mein bike nach nationalen Bestimmungen zugelassen ist oder nach EU????
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Moin Moin,
die 60 qcm bezieht sich auf die StVZO. Wenn dein Mopped nach EG ist musste du diese Mindestgrößen einhalten, und das sind 100 qcm! Da gibt es dann auch noch Mindestdurchmesser bei runden Spiegeln etc.
Gruß
Jogi
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wer soll da noch durchblicken?:undecided:
Nach meiner Quelle (TÜV-Buch Motorrad, Stand 2004) kommt die EG-Typengenehmigung erst ab Juni '99 zum tragen, also allenfalls für die wenigsten eLSen.
Zum Thema Radabdeckung/Schutzblech steht dort:
-VA Vorderkante: min. Senkrechte durch Achse
Hinterkante: max. 150mm über Achse
-HA vorne und hinten max. 150mm über Achse
Wo steht eigentlich das mit der Lenkerhöhe? Ich habe hierzu bislang nichts gefunden.
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Warum macht ihr eigentlich aus Antworten Fragen?
LS= Lichtig Sön
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Frage: schreibt der plakettenlecker was vor zum thema warneinrichtung (hupe)?
meines erachtens steht es nirgends also könnt man auch eine handtröte anbauen (hat mein schwiegervater so)
ich selber will auch keine 08/15hupe aber die werdet ihr bestimmt nochmal zu hören bekommen =P
AW: TÜV- Antworten................
Moin Moin,
auch da gibt es Vorschriften...
http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe
In der StVZO dürfte das so in den §50/60 stehen. Bau dir ne kleine zulässige Hupe an und für Späßken ne andere über ne seperaten Taster/Relais.
Gruß
Jogi
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Hi,
ich war heute mal beim Tüv, um meine eventl. Umbauten zu besprechen. Die Tüver in Heidelberg-Wieblingen sind gut drauf. So bekam ich einige Antworten.
Meine ELse ist bj. 95 und daher per STVO zugelassen.
1. Radabdeckung d.h. Spritzschutz hinten darf weg.
2. Kellermänner Kombi Rücklicht/Bremse/Blinker dürfen montiert werden.
3.a. Kennzeichenhalter seitlich kein Problem, wenn Teilegutachten/ABE vorhanden. Das ganze muss dann vorschriftsmäßig montiert werden und darf nicht breiter sein, als der Lenker vorne.
3.b. Keinzeichen hinter Sissy-Bar auch kein Problem.
4. Haltergriff für Sozius muss auch bei durchgehender Sitzbank vorhanden sein.
5. Tacholoch im Tank darf zugespachtelt sein.
6. Sägezahn bei Exedra Reifen kommen seiner Meinung nach von defekter Vorderradfederung.
So! That's it.
Grüße
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sorry ich verstehe das mit 150mm Radabdeckung nicht, kann mir jemand es einfacher erklären ? wie ist es gemeint ? (für Heck)
AW: TÜV- Antworten................
Hi,
du stehst neben deiner Karre; Gabel ist links, Heck rechts.
Die Radabdeckung (vorne & hinten) muss jetzt (jeweils rechts) mindestens so hoch sein wie die Radachse + 150 mm.
Also von "3 Uhr" am Rad 150 mm nach oben gemessen
oder das Maß der Radachse (z.B. 31 cm hinten) plus 15 cm (wären dann 46 cm mindeste Höhe von der Radabdeckung).
Tiefer geht immer, aber höher nur nach Absprache midden TÜV oder nach EU Recht.
Bei der ganzen Messerei muss die Maschine senkrecht stehen, nicht auf dem Ständer.
MFG, Bauer
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AW: TÜV- Antworten................
aber so gesehen ist der original Heck bei der Else wesentlich höher ?
Und mehr als 90% Umbauten die wir haben ebenso nicht zulässig ?
Ich begreige es nicht wirklich :sad:
Hier hab mal Bild gefunden:
Anhang 3887
AW: TÜV- Antworten................
Moin Moin,
es geht um die Radabdeckung, nicht ums Heck. Du hast ja noch nen Kennzeichenhalter und den Spritzschutz am Heck, oder?
Gruß
Jogi
AW: TÜV- Antworten................
nöö habe ich nicht, vermutlich hat der Vorbezitzer schon weggeschraubt, ich kenne auch wenig die somit rum fahren.
Schau doch die Galerie an, dann weiss du was ich meine.:cool: ich habe ja auch Umbauten gemeint.
AW: TÜV- Antworten................
Sers Vlad,
wenn Deine Kiste NICHT nach EU Recht zugelassen ist, dann ist das maßgeblich, in der Zeichnung die Du gefunden hast.
15 cm nach oben von der Achsmitte aus gemessen .. Fakt ...
Wenn Deine Kiste nach EU Recht zugelassen ist, und das glaub ich mal nicht,
dann gehts auch so ... :tongue:
Radabdeckung is nen heikles Thema, vor allem bein TÜV ..
Gruß
Ritch
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Meine Else ist 97 BJ
Im Fahrzeugsbrief bei "K" steht E164, ist also EU Zulassung, das heisst
ich darf es auch !!!!!!!!!!!!!!!!!! kurze Abdeckung kommt
Zitat:
Zitat von
Ritch
Sers Vlad,
wenn Deine Kiste NICHT nach EU Recht zugelassen ist, dann ist das maßgeblich, in der Zeichnung die Du gefunden hast.
15 cm nach oben von der Achsmitte aus gemessen .. Fakt ...
Wenn Deine Kiste nach EU Recht zugelassen ist, und das glaub ich mal nicht,
dann gehts auch
so ... :tongue:
Radabdeckung is nen heikles Thema, vor allem bein TÜV ..
Gruß
Ritch
AW: TÜV- Antworten................
Jep, wenn nen E xxx steht, Glückwunsch .. top
Dann säg mal fleissig den hinteren Fender ab ..
aber nicht übertreiben ..
Gruß
Ritch