Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Heute beim Tüv gewesen,
und zwar so:
http://img171.imageshack.us/img171/6794/46476026.jpg
hab mir den Umbau auf Einzelsitz, Heckfender u. seitlichen Eigenbaukennzeichenhalter mit seitlichem Rücklicht u. Rückstrahler eintragen lassen. Hätt der Universalauspuff ne Nummer gehabt, hätte er den auch eingetragen. Er fand ihn schön, u. nicht zu laut:IMG0:
Einzig den hässligen Rückstrahler hab ich noch montiert da es ohne halt nicht geht.... Wichtig war, das die Blinker gut sichtbar sind u. E-Zeichen haben. Genauso wie das Rücklicht u. Reflektor.
Frisch HU hab ich nun auch. Und weil ich nett bin, hier den Brief vom TÜV. Auf das er evtl. dem ein oder anderen weiterhilft.
http://img838.imageshack.us/img838/2313/54172161.jpg
http://img845.imageshack.us/img845/1796/75129032.jpg
http://img848.imageshack.us/img848/3171/brief.jpg
Gruß
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Sehr schön,aber die Kabelbinder hätte ich doch in Schwarz genommen.
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
ja kommen noch, hatte gerade keine anderen da....
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Den seitlichen hat der so abgenommen? Ich bekomm keine Luft mehr..........:huh:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
Chris_Cross
Den seitlichen hat der so abgenommen? Ich bekomm keine Luft mehr..........:huh:
hi Chris, wieso die Atemnot? der Halter sieht doch gut aus
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
Chris_Cross
Den seitlichen hat der so abgenommen? Ich bekomm keine Luft mehr..........:huh:
wird im bei einer Kontrolle nix helfen! ..... Rücklicht muss mittig sitzen! (außer diese neuen Blinker/Bremslicht/Rücklicht Kombis) Ebenso der Rückstrahler!
Gruß Tobi
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
cilex
wird im bei einer Kontrolle nix helfen! ..... Rücklicht muss mittig sitzen! (außer diese neuen Blinker/Bremslicht/Rücklicht Kombis) Ebenso der Rückstrahler!
Gruß Tobi
das hat doch nix mit dem halter zu tun, ich finde der ist in ordnung.
das rück - und bremslicht mittig sitzen müssen ist richtig-
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Das Leben kann so einfach sein.
Glückwunsch zum TÜv :smiley:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Das freut mich für dich das das so geklappt hat
Ich bin mitlerweile beim dritten Prüfer um diesen seitlichen Kennzeichenhalter der wirklich massiv und stabil und gegen verdrehen gesichert ist eingetragen zu bekommen
und dann ist da noch das problem mit dem heckfender der ist zu kurz :smilie_baby_019:
Gruß Stephan
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
cilex
wird im bei einer Kontrolle nix helfen! ..... Rücklicht muss mittig sitzen! (außer diese neuen Blinker/Bremslicht/Rücklicht Kombis) Ebenso der Rückstrahler!
Gruß Tobi
Wie du siehst steht da: Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.
Na auf den Rechtsstreit bin ich gespannt wenn einer sagt es wär illegal :tongue:
Für was haben wir denn den TÜV?? :grin:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
versteh den amtsschimmel sowieso nicht, wenns bei harley geht, warum solls dann nicht bei ner suzi gehen :thinking:
dLzG Berti :cool:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Moin Moin,
es steht aber nicht im Gutachten das auch das Rücklicht seitlich ist. Ist jetzt vielleicht Ameisenfickerei aber im Zweifelsfalle wirst du damit keinen Erfolg haben.
Wieso läßt du dir vom TÜV keinen TP Stempel in den Auspuff schlagen? Wenn er ihn dann abnimmt ist doch gut.
Gruß
Jogi
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
aber es steht doch; ....... in Verbindung mit........
heißt das dann nicht, dass es dann legal ist ????
dLzG Berti :cool:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Hi,
ja das mit der Nummer werd ich noch machen....
Im Gutachten steht:
Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.
Es steht also drin, ist somit legal :grin:
Und im Härtefall soll sich doch die Polizei mit dem TÜV streiten :tongue:
Gruß
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
die Frage die sich mir stellt, ist das mit deinem Frontfender rechtens? :thinking:
Weil da ist ja garkeiner dran :huh: *will-auch-haben*:heilig:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
ich kann nicht mehr... der Norbert macht bald Schluß...jetzt werden hier schon komplette ÜV Ablichtungen eingestellt:motz:
man man man...
Sascha
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
der_Rudi
das hat doch nix mit dem halter zu tun, ich finde der ist in ordnung.
das rück - und bremslicht mittig sitzen müssen ist richtig-
Der Halter ist auch völlig ok! ...
Zitat:
Zitat von
siringo
Wie du siehst steht da: Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.
Na auf den Rechtsstreit bin ich gespannt wenn einer sagt es wär illegal :tongue:
Für was haben wir denn den TÜV?? :grin:
Seid wann kann der Tüv dich von Gesetz ausnehmen???
Schau mal unter 93/92/EWG; StVZO § 53, dort steht das es mittig sein muss wenn nur ein einzelnes Rücklicht vorhanden ist.
Zitat:
Zitat von
siringo
Hi,
Im Gutachten steht:
Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.
Es steht also drin, ist somit legal :grin:
Und im Härtefall soll sich doch die Polizei mit dem TÜV streiten :tongue:
Gruß
Du hast glaube ich noch nicht so richtig verstanden das die Eintragung beim Tüv nicht die Bohne wasserdicht ist. Hast du ne Auspuffanlage mit 101 DB eingetragen und die Polizei meint es wäre zu laut, (ohne Messung) darfst DU die kosten für eine Überprüfung bei TÜV/DEKRA zahlen.... es kann jederzeit eine Eintragung angezweifelt werden (Stichwort Gefälligkeitsgutachten)
Im Zweifel wird sich nicht der Tüv mit der Polizei streiten, sondern die Polizei mit dir! Du wirst den kürzeren ziehen.
Gruß Tobi
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Lass das mal mein problem sein :tongue:
Weiss nicht wo du herkommst, aber bei uns juckt das kein mensch! Hauptsache eingetragen u fertig!
Somit ist das für mich erledigt :IMG0:
Hab aus dem gutachten extra name u ort entfernt! Falls es den forumsbetreiber stört, möge er es löschen. Falls nicht, hilft es hoffentlich dem ein oder anderen bei der Eintragung :smilie_baby_010:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
Korsar
die Frage die sich mir stellt, ist das mit deinem Frontfender rechtens? :thinking:
Weil da ist ja garkeiner dran :huh: *will-auch-haben*:heilig:
Nach der ersten Regenfahrt würdest Du Dir den Fender wieder ganz flott anbauen. Glaube mir, ich weiß wovon ich rede :smilie_baby_018:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
der_Rudi
Nach der ersten Regenfahrt würdest Du Dir den Fender wieder ganz flott anbauen. Glaube mir, ich weiß wovon ich rede :smilie_baby_018:
Lass sie ruhig die Youngsters Rudi.............:heilig:
AW: Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!
Zitat:
Zitat von
siringo
Lass das mal mein problem sein :tongue:
Weiss nicht wo du herkommst, aber bei uns juckt das kein mensch!
Kommt immer darauf an welche Kleider (Uniformen) die Menschen tragen. Denn wenns die dann juckt musst Du mächtig kratzen.......:tongue:
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Hi
Hui, was es nicht alles gibt.
ABER, auch diese Längsmittelebene ist keine mit der Schnur gezogene Linie am Krad. Das wäre ja zu einfach.
Auch hier gibt es "Abweichungsmöglichkeiten" unter Einhaltung bestimmter Winkel.
Diese sind dann wie folgt:
Anhang 6790
Ich denke jetzt sind wir schon verdammt tief in der Materie.
Wer draussen unter Vorhalt dieser Vorschriften / Richtlinien Probs mit der Rennleitung bekommt, der hat einfach Pech.
Will jetzt keinem zu nahe treten, aber ich denke der normale Streifenbeamte weiß das so detailiert nicht.
Und wie schon erwähnt, den meißten reicht draussen bei ner Kontrolle irgend nen Eintrag im Fahrzeugschein. Dazu ne nette Umgangsform und es sollte problemlos weiter gehen können.
Klar, Ausnahmen gibts immer ...