Hallo,
habe schon öfter gesehen, dass die Blinker mit Halterungen an die Stoßdämpferhalterung mit einem Winkel angebracht wurden.
Weiss einer von euch, ob das erlaubt ist?? Wat sacht der Tüv dazu???
mfg Gero
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Hallo,
habe schon öfter gesehen, dass die Blinker mit Halterungen an die Stoßdämpferhalterung mit einem Winkel angebracht wurden.
Weiss einer von euch, ob das erlaubt ist?? Wat sacht der Tüv dazu???
mfg Gero
Wenn die vom TÜV geforderte geometrische sichtbarkeit gewährleistet ist, wirste wohl keine Probleme kriegen, nur ob das in der Praxis machbar ist sei mal so dahingestellt
@ Gero,
klar geht da das .. Warum auch nicht .. Mindestabstand 40 cm von Blinkermitte zu Blinkermitte :grin:
Wie die Dinger befestigt sind is zwotens ..
Gruss
Ritch
PS: @ Ronny.. Machbar is alles ..auch in Bayern, auch mit TÜV :grin::grin:
Moin, genauso hab ich mir das gedacht:cheesy:
Danke für den Tipp;-)
lg Ole
Geht wohl nur im Solobetrieb, mein Mädel würde die Dinger sicher mit ihren Gräten abbrechen! :wink:
Bauste Kellermann Micro an, die sinn Gummi gelagert :grin:
Gruss
Ritch
Der Mindestabstand der hinteren Blinker zueinader beträgt 24 cm, nicht 40 cm.
Gruß
Thorsten
Hi,
ich glaube da gibt es auch Vorschriften / Gradzahlen bezüglich Sichtbarkeit von schräg hinten, wie bei seitl. Kennzeichen auch...
MFG, Bauer
Guckst du:
Nach deiner Abbildung müsste das Klappen, wenn ich die hAlter hoch genug setze:grin:
Hi Leute,
seid doch nich päpstlicher als der Papst,sucht euch den richtigen Tüffler und schon kriegt ihr alles eingetragen.:cool:
Anders sieht es bei der Bullenkontrolle aus ,wenn denen was nicht in den Kram passt,dann zahlen wir so wie so :angry: auch wenn Tüffler alles ordnungsgemäss eingetragen hat.:embarrassed:
Gruss Wolfreuber
(der so einen Tüffler hat :tongue:)