unbedenklichkeitsbescheinigung suzuki wegen lenkerumbau ?
hallo freunde,
wollte einen lenker beim tüv eintragen lassen und habe im prüfgutachten einen punkt der eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom hersteller verlangt,wenn die lenkerbreite kleiner oder größer als
orginal ist.
hat jemand damit erfahrung oder vielleicht eine solche bescheinigung von suzuki.
gruß aus saarlouis alexx
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sticht
wie jetzt , chriss : dein tüver hat die eintragung verweigert , obwohl der lenker ein gutachten für die doppelte masse und leistung hatte ? aus welchem grund ?
ach ja , alex : ruf beim tüv saarland in saabrücken an , erkläre denen , was du willst und dann läuft das schon , die sind da sehr umgänglich mit umbauern ...und wenn die dir was eintragen , ist das auch richtig abgenommen , begutachtet und für korrekt befunden ...
Richtig Carsten, er hat es verweigert, diesen geilen lenker einzutragen! Grund: Verwendung ausschließlich an Motorrädern der Marke H-D!!!
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LS-CUSTOM
...in anderen Ländern interessiert das kein Schwein und die Menschen Leben auch noch!
...bis auf die, die's nicht überlebt haben! In anderen Ländern ohne TÜV oder Ähnlichem kann es passieren das dann so etwas durch die Gegend fährt und die Sicherheit Anderer gefährdet.
Gruß Attur