Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Guten Morgen,
es ist Winter! :grin:
Es gibt in Deutschland ja für alles Gesetze und Regelungen und beim durchlesen im Forum habe ich schon öfters gelesen, daß die Blinker auch in einem bestimmten Winkel, mit bestimmter Entfernung usw. geparkt werden müssen.
Da ich meine Suse grade auf Solositz mit neuem Heckfender umbaue und nicht genau weiß, wo ich das Rücklicht parken soll, ist mir spontan ein- und aufgefallen, daß es perfekt unter dem Sitz passen würde. (nicht genau drunter gequetscht, aber dort in der näheren Umgebung)
Darf es dort sein oder ist es dann zu weit vom Motorradende entfernt?!
LG und angenehmen Winter-Sonntag.
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Hier haste schon mal den Mindestabstand, abhängig davon wie deine Kiste zugelassen ist.
Die Sichtbarkeit von der Seite muss natürlich gegeben sein, aber Höhe in Position ?
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Zitat:
Zitat von
DWausH
Hier haste schon mal den Mindestabstand, abhängig davon wie deine Kiste zugelassen ist.
Die Sichtbarkeit von der Seite muss natürlich gegeben sein, aber Höhe in Position ?
Thema verfehlt.
Hier geht's ums Rücklicht.:grin:
Die Einbauhöhe tät mich aber auch mal interesieren.
Michael
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Zitat:
Zitat von
neutron
Thema verfehlt.
Michael
Scheiße, ich bin noch nicht ganz wach.:grin:
Aber jetzt:
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Und nicht den Rückstrahler vergessen, ist bei unserem Tüff hier anscheinend das wichtigste am Moped
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Moin Moin,
wonach ist die Kiste den zugelassen? Nach StVZO oder nach EG?
@DW: welche Quelle hast du benutzt?
Gruß
Jogi
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Zitat:
Zitat von
Jogi
@DW: welche Quelle hast du benutzt?
Gruß
Jogi
Hier DEKRA, Stand 2006
http://www.dekra.se/de/c/document_li...&groupId=10100
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Zitat:
Zitat von
Jogi
Moin Moin,
wonach ist die Kiste den zugelassen? Nach StVZO oder nach EG?
puh, keine ahnung.
wo kann man das denn rausfinden?! :rolleyes:
ist Baujahr '87, falls das irgendwas aussagt.
und wie ist der Abstand nach mind./max. Abstand nach hinten. (konnte aus den Zeichnungen jetzt nur die Mindest/Maximal Höhe erkennen :rolleyes: )
Wenn das Rücklicht in der Nähe des Sitzes ist, ist er ja viel weiter vom Motorradende entfernt, als wenn das Rücklicht direkt hinten angebracht ist.
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
Moin Moin,
wenn die Kiste ne EZ von 1987 hat ist sie nach StVZO zugelassen. Abstand nach hinten kenn ich jetzt auch nicht. Such mal nach der StVZO im Netz. Rücklicht ist irgendwo zwischen den §50 und §60 geregelt.
Aus der Logik heraus hätte ich mal behauptet das es nicht mehr als 1 m vom Ende des Fahrzeugs weg sein sollte, sonst bräuchtest du am Ende nen roten Lappen. :grin:
Wichtig ist auch die Sichtbarkeit, also nicht verdeckt durch Gepäck etc.
Schon mal über die Kellermannblinker mit eingebautem Rück-/Bremslicht nachgedacht? Oder willst du hinten keine Blinker machen?
Gruß
Jogi
AW: Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!
habe mir den link mal ordentlich druchgelesen.
dort steht nur die höhe.
so lang ist (m)ein Motorrad ja nicht, daß es weiter als ein Meter vorm Ende ist - oder?! :grin: :rolleyes:
die Blinker inkl. Rücklicht habe ich schon öfters online gesehen.
bin mir aber nicht sicher, ob das so eindeutig sichtbar ist!?
finde es bei Autos auch schlimm, wenn die Blinker IM Brems-/Rücklicht sind.
Beim durchblättern des Linkes habe ich auch den Hinweis zum Rückstrahler entdeckt.
Muss der Mittig sein?!
Dort wird ein "Anbaubeispiel" gezeigt (mittig), aber auch erwähnt, daß es oft über/unterm Kennzeichen angebracht ist.
Wie ist das bei einem seitlichen Kennzeichen?! :huh: