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hallo
ich hab meine vom TÜV
1. Motorräder mit EZ vor 1.1.1987 dürfen Lenkerendenblinker (Ochsenaugen) als alleinige Blinker verwenden.
2. Lenkerendenblinker, die als alleinige Blinker eingesetzt werden sollen, müssen sowohl als vordere (Prüfkennzeichnung 11) als auch als hintere (Prüfkennzeichen 12) Fahrtrichtungsanzeiger (FRAZ) zugelassen sein.
das wären dann die alten Ochsenaugen von Hella
Auch wenns jetzt ausartet:
Ich hab auch NUR Ochsenaugen dran(alte Hella-Blinker mit Zulassung für Vorne und Hinten),Lenkerbreite 1m,Erstzulassung 96, und in den Papieren einen Eintrag( ohne hintere FAZ)
Dieter
wenn die nach hinten wirkenden Blinker am Lenker sitzen, sind sie beweglich (im Verhältnis zum Fzg-Rahmen) und das ist m.W. nach ab BJ87 eben nicht mehr zulässig.
so regelt das der TÜV bei uns und ich musste an meiner Trude Baujahr 88 trotz den alten Hellas hinten Blinker anbauen genau wie an meiner Else BJ 92
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ich war mit dieser Geschichte bei TÜV und Dekra, überall die gleiche Antwort, wäre es gegangen hätt ich hinten keine drann
wie kompetent die Jungs da sind, keine Ahnung,
ich kenne nur sehr viele die das gleiche vor hatten, auch bundesweit, die die gleiche Antwort bekamen
auch hier nachzulesen, ist ne TÜV Seite
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Absatz. Fahrtrichtungsanzeiger
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moin Lothar
das ist ja mal echt interessant, das hab ich mir gleich mal gespeichert, hoffe ich durfte das, werd ich mal meinem TÜVer vorlegen wenn ich wieder hin muss, dann auch gleich sagen, das meine hinteren Blinker an der Else ab kommen
kann er ja eigentlich nix mehr gegen haben
Sowas sind voll interessante Themen, vieleicht könnte der Mod. ja diesen Teil des Freds in den Technikbereich verschieben
Denk mal wir haben das eigentliche Thema leicht verfehlt:wink:, man möge uns verzeihen
besten dank Lothar
...auch diese Diskussion hab ich mal an einen besseren Platz verpflanzt!
Gruss Lutz