Dann sind wir ja schon 2, aber ich habe eine ohne Nackenhaare
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@sigi.
Viel Spaß beim TÜV an alle:
Ehemals erfolgte die Festlegung im § 60 StVZO. Dieser ist im Zuge der "Harmonisierung innerhalb der EU" weggefallen. Nun regelt § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Anbringung. Dort steht nun (Zitat): "(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern ....
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung
In dieser Richtlinie ist ausgesagt - zur Neigung: "Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Zur Höhe ist folgende Aussage getroffen: "MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.
MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."
In der oben genannten EG-Richtlinie heißt es, dass das Kennzeichen zwischen der durch die linke und rechte Fahrzeugbegrenzung erzeugte Ebene angebracht sein muss. Diese Ebenen werden in der Regel durch den Lenker erzeugt.
Also Sigi: Anderslautende Regelungen sind nicht konform zu § 10 und dienen vermutlich zur Verwirrung oder Verunsicherung oder Schlimmerem, wie so vieles in diesem Land.
Die Erfahrung lehrt, ein Prüfer trägts ein, ein anderer nicht. Tagesformabhängige Interpretation von bestehenden Verordnungen. Na ich weiß nicht, scheint aber so Usus zu sein. Aber was, wenn Du garnicht erst hinfährst. Und wenn Du unsicher bist, leg Dir ne Kopie des Paragraphen in Deine Papiere. ABEs musst Du ja auch zu Hauf mithaben. Dann eben noch ein Papier und kein Zittern in der nächsten Polizeikontrolle
Gute Saison
@DWausH
Du unterliegst einem Irrtum. Nicht jede bauliche Veränderung ist eintragungspflichtig. Wäre ja noch schöner! Für einige bauliche Veränderungen gibt es (Gott sei dank) lediglich Vorschriften zur Sicherheit, Anbringung, Vollständigkeit oder Beschaffenheit von Teilen. Ganz speziell für Dich ein Beispiel: Deine gesamten Schaltereinheiten, die so bequem am Lenker sind, kannst Du abmontieren und unter den Sitz verlegen. Im Gesetz steht nämlich nur was dran sein muss - nicht wo. Obgleich es wenig Sinn macht zum Blinken unter den Sitz fassen zu müssen. Oder du legst den Dekomagneten an einen manuellen Zug. - bauliche Veränderung? Natürlich, schnell zum TÜV. Aber im Ernst, es gibt natürlich nützliches, eintragungsfreies, bauliches Verändern. Und, auch Austausch ( Stichwort Zubehör) ist bauliche Veränderung, da Sie den Bauartzustand bei Erstzulassung verändert.
Gute Saison!
PS: Ich hatte auch schon an Sigi geschrieben und das alles wirkt ganz sicher rechthaberisch, ist aber so wirklich nicht gemeint. Ich ärgere mich nur, weil uns immer suggeriert wird, wir müsste mit jedem Sch..... und jeder neu eingedrehten Schraube eine Zeile in die Zulassung bekommen. Eins will ich klarstellen, was das Gesetz verlangt tue ich natürlich. Das ist ja auch sinnvoll. Nur manche Dinge kosten Geld ohne dass es sein müsste.
Jep, ist mir alles bekannt. Keiner der 4 Prüfer, bei denen ich war hatte auch den Ansatz von Zweiffel, zwei haben mich direkt danach gefragt, ob der Kennzeichenhalter schon dran war. Im Moment ist das für mich eine 100% Quote für die, die's eintragen wollen bzw. mir schlichweg den TÜV verweigert hätten.
Im Gegenteil, die hatten da noch andere Dinger auf Lager wie z.B. dass der Halter nicht als Fußangel für Passanten wirken darf. Die diagonale Strebe zwischen Halterarm und Platte - eigentlich zur Versteiffung drin - konnte ich ihm daher guten Gewissens als Abweiser für Menschenunterschenkel verkaufen - alles gut. Aber einen Genscher hätte er mir vielleicht trotz ABE und keiner Eintragungspflicht nicht abgenommen... wer weiß?
Den Abstand zum Boden halte ich nicht nicht 100%ig ein, was ich eigentlich als Grund für's durchfallen im Auge hatte - 18 statt die 20cm. Mit dem Zollstock war keiner der 4 dran, statdessen meinte einer der Halter dürfe nicht als erstes die Fahrbahn bei Schräglage berühren... hab' ich in all meiner Recherche noch NIE irgendwo gelesen. Meiner berührt die Fahrbahn in einer völlig unrealistischen Neigung mit dem Bike den Boden mit der Fußraste gleichzeitig... damit nicht früher, gerade noch alles gut.
Ich hätte mir den ganzen Mist sparen können und wie es einige mit Endtöpfen machen das Gerümpel zum TÜV abbauen können, mit die HU / AU krallen, umbauen und in 2 Jahren das selbe. Das wäre eine Idee gewesen, wenn da nicht die Eminenzen wären, denen ich auf der Fahrt zur Arbeit im Schnitt 2x täglich begegne - auf der Heimfahrt meist nochmal. Das Bike ist auffällig, schon weil's gelb ist und vorn vorne wie hinten mit mir drauf keine Alltagssiluette aufweist. Also kann ich mir ausrechnen, wie oft die mich rausziehen werden, was selbst mit dem Alltags-Madza, den ich sonst fahre oft genug passiert um zu nerven.
Da will ich denen ein Stück Papier in die Hand drücken und gut. Alles steht drin wie's ist, praktisch kein Handlungsspielraum gegen mich.
Ach ja, bist Du schonmal einem Bayerischen Cop mit Paragraphen gekommen? Wenn nein und Du hast bissi Zeit, mach' mal. ;) :D
Edit: Nene, das war nicht rechthaberisch... Du hast einfach Recht. Aber Recht und Praxis sind halt zwei paar Stiefel. Im Endeffekt waren einige der Dinge, die die Prüfer bemängelt hätten für mich greifbarer als der Statistikwust, durch den ich mich in der Recherche gewühlt habe und ich denke, wenn man einen guten Prüfer hat, machst das, was der will auch Sinn. Einer, der nur auf den Paragraphen rumreitet hat in meinen Augen nur bedingt was mit der Sicherheit auf der Straße am Hut.
Hallo Sigi, das ist wirklich abgefahren. Tut mir leid, dass Dich das soviel Zeit und Ärger gekostet hat. Nein, mit der bayrischen Rennleitung hatte ich noch nicht das Vergnügen. So wie sich das anhört, wohl eher kein schönes Erlebnis :-(
Wünsche Dir eine knitterfreie Saison!
Nein Du,
aber wie kommen eh nicht auf den gleichen Nenner, und das die Prüfstellen es unterschiedlich behandeln wissen wir auch alle.
Aber eine Frage hast du mir noch nicht beantwortet. Warum gibt es seitliche KZH ganz ohne Gutachten, dann die etwas teueren mit Teilegutachten, und noch teuren mit ner ABE, wenn das eh egal ist. ?
Moin Moin,
die Prüforganiationen sind dazu da, den gesetzeskonformen Zustand zu überprüfen. Es gibt also das Gesetz mit speziellen Forderungen die es einzuhalten gibt. Wenn das anzubauende Teil dem Gesetz genüge tut ist es grundsätzlich möglich dieses, nach Begutachtung, legalisieren, d. h. eintragen zu lassen.
Beispiel seitliches Kennzeichen, wenn ich mir aus Sperrholz nen Halter baue der den Abmessungen laut Gesetz entspricht, daf ich diesen dann verwenden? Neben den reinen Abmessungen spielt auch noch das verwendete Material, Splitterrfestigkeiten und Dauerfestigkeiten eine Rolle. Nach obiger Ansicht könnte man sich ja sonst auch einfach einen Eigenbauauspuff bauen. Der muss ja nur die zulässigen Geräuschwerte und ggf. Abgaswerte einhalten, oder?
Das ist doch wie in der Schule, ob man was kann oder nicht bestimmt man nicht selbst sondern allein das Zeugnis, ohne Zeugnis gehts nicht.
Und, mit Verlaub, das was ich hier bisher vom Sigi und anderen gelesen hab treibt mir auch den Angstschweiß raus, da bin ich echt froh, dass es den TÜV gibt der die Spreu vom Weizen trennt. Da wird irgendwas hingeschustert, nicht drüber nachgedacht, Vorschriften (Kennzeichenhöhe) ignoriert und dann wundert man sich, dass man Probleme beim Eintrag hat.
Gruß Jogi
Moin Moin,
ohne Gutachten ist am billigsten, mit Teilegutachten hast du in der Regel Infos über das verwendete Material und bei ner ABE ist das Teil modellbezogen geprüft und bei vorschriftsmäßiger Anbringung in jedem Fall gesetzeskonform. Bei dem ersten brauchst du einen aaS um es eingetragen zu kriegen, beim zweiten dürfte ein weniger befügter Prüfer reichen und bei ABE ist kein Eintrag erforderlich. Da für den Hersteller der Prüfungsaufwand auch mit einkalkuliert werden muss gehen diese Preise auch in die Verkaufspreise mit ein. ABEs lohnen sich nur bei großen zu erwartenden Stückzahlen.
Gruß
Jogi
Jogi,
ich bin da mit dir völlig Konform, aber mich würde mal interessieren wie “Dep.213“ die Unterschiede sieht, wenn man doch eh keine Eintragung braucht.