Genau so machste das.......
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Genau so machste das.......
Bleibt spannend, auch heute (3. Versuch den eingetragen zu bekommen) war ein Misserfolg. Morgen vierter und letzter Versuch... ich werd' noch bekloppt.
Edit:
Geschafft! Prüfer: "Sieht doch sauber aus, des hommer glei."
5 Minuten Prüfaufwand, 25 Minuten für Bürokratie und Dokumentation, Kosten 59,90€ + 11,70 für den neuen Schein.
Liebe Gemeinde,
Kennzeichenhalter sind eintagungsfrei, immer gewesen und werden es immer sein. Es gibt lediglich gesetzliche Vorschriften zur Anbringung und Beleuchtung von Kennzeichen. Selbst auf Moped-Shopseiten findet Ihr die entsprechenden Texte. Alles schon mal dagewesen.
http://www.ls650.eu/community/archiv...p/t-32096.html
Interessante Liste, gelle?
So lange das Kennzeichen mittig zur Längsachse bleibt, ja. Wenn es seltlich angebracht wird ist's nicht mehr an der "vorgeschriebeben Position" (die wäre mittig zur Längsachse des Fahrzeugs) und damit eintragungspflichtig.
Der seitliche Halter an sich muss einige (sicherheits-) technische Vorausetzungen erfüllen und die müssen abgenommen werden.
Du meinst sicherlicht nur die Grundplatte fürs Nummernschild, aber jede Bauliche Veränderung ist Eintragungspflichtig, oder warum gibt es Seitliche mit und ohne Teilegutachten. Und warum sollte in einer nicht offiziellen Auflichtung mal was fehlen.
Und um die gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen haben wie die Prüfstellen, die das dann bescheinigen. Ansonsten würde jetzt zb. jemand damit rumfahren ohne dass die Sicherung der Achsmutter greift.
Wohl hat die gegriffen! :smilie_baby_018: Ich hab sie mit meinem "Bordwerkzeug" nur nicht weit genug draufbekommen und keine 24er (oder 26er?) Nuss gehabt. Beim Motorradladen hat mir dann der freundliche Schrauber *ratsch ratsch* das Dingen weit genug draufknallen können. :)
Und wenn das Ding wieder runter muss? Du bist aber nicht etwa mit ner lockeren Hinterachse gafahren oder? Sorry Sigi, aber mir gehen grad die Nackenhaare hoch..
Ne ne, locker war da nix - ich bin vielleicht (ein klein bisschen) verrückt, aber nicht wahnsinnig. :)
Als ich mit dem Bordwerkzeug meiner alten DR nicht mehr weiter kam, hab ich nochmal mit der Rohrzange ne halbe Umdrehung geschafft, aber alles weitere hätte mir die Mutter massiv in Mitleidenschaft gezogen.
Mit der Ratsche hat er's halt nochmal ne Umdrehung fester machen können. Also die vom TÜV-Typ Nr. 2 geforderten 3 Umdrehungen schaut die Achse jetzt auch nicht raus, aber das hat TÜV-Typ 4 überhaupt nicht interessiert.
Wenn ich die Achse lockern muss und bis dahin selber keine passende Nuss habe, leihe ich mir Werkzeug vom Autohaus nebenan und die längere Achse kommt sehr wahrscheinlich auch noch rein - je nachdem was ich mir im Lauf der nächsten Monate mit dem Heck so ausbossle.
Jetzt bin ich erstmal froh, dass das über die Bühne ist und genieße das legale fahren!