Moin Moin,
sicher mit dem Rücklicht? M. w. hat das Rücklicht mittig zu sitzen. Hast Du ggf. mal die Urversion der StVZO vor 1993 griffbereit? Wäre ja interessant für zukünftige Projekte.
Gruß
Jogi
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Bremsleuchten:
- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm
Schlußleuchten:Schlussleuchten
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1oder 2
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm
Kennzeichenbeleuchtung:
Kennzeichenbeleuchtung
- hinten vorgeschrieben
Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm
Auszug TüV Hanse.
Gruß
Michael
Als Hilfestellung, den link. Beachtet den Unterschied zwischen EU- und StVZo Zulassung! Wer mischt, muß sich nicht wundern wenn ein kompetenter Sachverständiger zum Rückzug winkt. Entweder oder. Klar geht vieles erstmal so durch. Ist dem Prüfer im Grunde auch egal. Verantwortlich ist immer der Halter.
http://www.hamsters-motorrad.de/anbauten.htm
Bevor jemand anderes diesen Beitrag verfälscht habe ihn vorsichtshalber gelöscht!
ich hab hinten auch die rück-, bremslicht, blinkerkombination dran
funktioniert aber nur, wenn vorne im hauptscheinwerfer ein standlicht ist, so hat es mir der tüvmann erklärt
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Moin Leut's
Habe mir das mit dem Rücklicht am Kennzeichenhalter noch mal länger und genauer angeschaut und muss sagen das Ihr Recht habt.
Sieht wirklich nen bisschen komisch aus mit der Kennzeichenleuchte daneben.
Vielleicht sollte ich es mal mit so einem Mini-LED-Rücklicht versuchen, welches ich hinten unter dem Heckfender befestige.:thinking::thinking:
Anhang 13779
Ist nur 128mm Breit und 9mm Hoch.
Könnte eventuell auch aussehen.
Gruß
Michael
P.S. Kritiken ausdrücklich erwünscht !!!!!!
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