Also, ich hätt mit weniger gerechnet! Wenn Du die Else behalten darfst, seh ich es genau so positiv wie Gerhard.
Gruß, Manni.
Nachtrag: Im Moment herrscht ein großes Angebot an preiswerten Elsen!
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Also, ich hätt mit weniger gerechnet! Wenn Du die Else behalten darfst, seh ich es genau so positiv wie Gerhard.
Gruß, Manni.
Nachtrag: Im Moment herrscht ein großes Angebot an preiswerten Elsen!
Zum Thema Klamotten: Quelle, BikeLaw
Wird ein Motorradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so muss der Unfallgegner sowie der dahinter stehende Haftpflichtversicherer dem Geschädigten dessen Schaden ersetzen.
Eine bedeutende Schadenspositionen stellt die Schutzkleidung dar, welche z.B. nach einem Sturz mehr oder weniger beschädigt wird.
Die deutsche Rechtsprechung ist da leider nicht einheitlich. Während einige Gerichte den bei der Schadensberechnung von beschädigter „normaler“ Kleidung üblichen Abzug „Neu für alt“ anwenden, gibt es auch Rechtsprechung, welche dem geschädigten Motorradfahrer Ersatz in voller Höhe des Kaufpreises der Schutzkleidung zusprechen, auch wenn diese zum Unfallzeitpunkt nicht mehr neu war.
Hierzu zählen insbesondere die Urteile der Landgerichte Darmstadt (Urteil v. 28.08.2007, AZ. 13 O 602/05); Verden (Urteil v. 25.10.2007, AZ 5 O 220/07) und Potsdam (Urteil v. 11.12.2008, AZ.: 3 S 59/08).
Argumentativ wurde die Schutzfunktion der Kleidung in den Vordergrund gestellt. Diese soll nach Auffassung dieser Gerichte auch in Zukunft gewährleistet sein und nicht mit einem Abzug belastet werden.
Erfreulicherweise ist im Jahre 2009 eine entsprechende obergerichtliche Entscheidung, nämlich die des Oberlandesgerichts München hinzugekommen. (OLG München , Beschluss vom 23.01.2009, AZ. 10 U 4104/08).
Da die Schutzkleidung u.a. nicht nur den Schutzhelm, sondern auch Jacke, Hose, Motorradkombi, Handschuhe und Stiefel umfasst und gute Schutzkleidung nun mal ihren Preis hat, sind hier auch finanziell bedeutende Schadenspositionen betroffen.
Für die Unfallregulierung empfiehlt es sich, einen fachlich versierten Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Die wenigsten Unfallgeschädigten wissen, dass der Bundesgerichtshof bereits seit einiger Zeit entschieden hat, dass der schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelte Geschädigte einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Unfallregulierung beauftragen kann, dessen Kosten schließlich der gegnerische Haftpflichtversicherer tragen muss.
Wie fast immer hat Tom wieder unschlagbare Argumente!:IMG0: Ich persönlich halte (nicht nur für diesen Fall) eine kombinierte* Rechtschutzversicherung
neben einer Privathaftpflichtversicherung für enorm wichtig.
Gruß, Manni.
*Berufs,-Verkehrs,-Miet,-und,und.
Naja, beim Thema Moped, hänge ich grade noch bißchen in der Luft. Marina ist unverschuldet in diesen Unfall verwickelt worden und zum Glück ohne weitere körperliche Schäden davon gekommen. Nun möchte sie ja lediglich den vorherigen Zsutand vor dem Unfall zurück haben.
Das Moped neu aufbauen überschreitet ihre schrauberische Kompetenz, ohne das negativ zu meinen.
Nun ist der Gutachter auch noch von der gegnerischen Versicherung gewesen. Wenn man den aktuellen Gebrauchtmarkt der LS zu Grunde legt, kommt da natürlich nicht viel bei raus.
Im Moment steht wohl eher die Frage im Raum, Moped mit Hilfe des Forums und den 1300€ neu aufbauen, oder einen Anwalt nehmen?
Ich persönlich halte es auch für günstiger, das Moped neu zu machen. Das Motorrad hat ja nun schon über 70tausend runter.
Wer also noch konstruktive Vorschläge hat, her damit!!!
ich werd mich donnerstag mal von nem rechtsverdreher für verkehrsrecht beraten lassen. mal gucken was der zu dem thema meint.... und dann werd ich mal weitersehen
Marina schrieb ja, dass es jetzt in die 2. Runde geht. Gutachter von gegnerischer Versicherung käme für mich nicht in Frage,
immer eigenen unabhängigen Gutachter nehmen*. Und solange nix geklärt ist auf gar keinen Fall irgendwas an der Maschine machen!!
Gruß, Manni.
* den die gegnerische Versicherung auch bezahlen muß!
Also gelittene Schutzkleidung ist doch klar und gehört auf die "zu ersetzen Liste". Das ist ja nun mal die Knautschzone beim Mopedfahrer(in). Ein angeprellter Helm zB. kann beim nächsten Crash versagen, auch Schutzengel haben mal Auszeiten. Die Schutzkleidung ziehen wir ja nur zum Moped fahren an und gehört zum fahren dazu. Bei Lederkleidung kann der Wiederbeschaffungswert auch über den Neupreis liegen, denn die Patina ist oft gewollt. (Bei normaler Zivilkleidung hab ich keine Ahnung wie das gehandhabt wird.)
Ich persönlich halte es auch für günstiger, das Moped neu zu machen. Das Motorrad hat ja nun schon über 70tausend runter.
Wer also noch konstruktive Vorschläge hat, her damit!!!
Kann Norbert oder ein Anderer nicht mal ein Kostenvoranschlag machen, was die Reparatur des Unfallschaden kostet?
Gruß Ralle
Hallo Marina,
Ich wollte es eigentlich schon gleich zu Anfang schreiben, hab aber gedacht, bevor jemand meckert lass ich es einfach. Ich hatte im Mai einen Unfall (mir ist jemand aufgefahren auf meinen PKW) und habe alles über einen Anwalt geregelt. Da bei dir die Schuldfrage ja auch zu hundert Prozent geklärt ist muss die gegnerische Versicherung deine Anwaltskosten auch übernehmen (die holt sich der Anwalt schon selber wieder). Wenn du wissen möchtest, worauf du alles Anspruch hast, dann schreib mir eine PN. Auch kann ich dir ein gutes Rechtsanwaltsbüro empfehlen, die vertreten Deutschlandweit. Die Kanzlei habe ich von meiner Werkstatt vermittelt bekommen. Meine Gesamtabrechnung kann ich dir gerne mal zukommen lassen.
Grüße und Gute Besserung für dich, Karre und Schutzengel.
@ manni: deshalb steht die maschine auch immer noch beim abschleppdienst bis alles geklärt ist. das mit dem gutachter.... ja war vermutlich nen fehler aber eigentlich sollte die dekra ja "unabhängig" ihre gutachten erstellen....
@ralle: ich weiß ja nicht ob ferndiagnosen nur anhand der fotos so möglich sind.
@magdeburgerling: du hast post :P
Hallo
Ich sitze hier wohl auf der Leitung.
Über 4000 Euro werden geboten und das reicht nicht für ne LS650, die neu ja das nicht kostet, bzw gekostet hat.
Übersehe ich hier etwas ?
Also so als Dummy, ich würde die 4000 nehmen, der Versicherung das Bike lassen und ne sehr gute LS für 2000 bis 2500 kaufen.
Restwert wird bei uns eigentlich nicht vom Gutachter geschätzt, sondern das Bike bzw der PKW werden Händlern angeboten, die dann
ein Gebot abgeben. Das höchtse Gebot ist der Restwert und man kann nun das Teil behalten oder eben an den höchstbietenden verkaufen.
Bei der geschundenen Schutzkleidung bin ich bei euch. Die muss ersetzt werden, ob die älter war oder eben neu.
Beim Helm kann man diskutieren, falls der aus dem Ablaufdatum raus war. Hätte ja dann sowieso ersetzt werden müssen.
Bitte meinen Post nicht als Provokation sehen, sitze eben vielleicht auf der Leitung.
MfG. Günther
Nein, 4000€ ist der Wert, der investiert werden müsste damit der Zustand wie vor dem Unfall wäre. Den bekommt man aber nicht.... Schön wäre es
also sollte es so geregelt werden das sie einfach den wert des motorrads (1300€ oder wie viel es waren) bekommen soll? oder wie darf ich das verstehen?
dachte nämlich das gleiche wie Wesch... hab mich schon gewundert... danke das du es ansprichst :)
Bildliches Beispiel. :rauchen_smilie_91:
Wer ein Auto mit einem Wert von 500€ geschrottet bekommt, weil ein Panzer drüber fährt, bekommt ja auch nicht 40000 € oder mehr um es reparieren zu lassen.
Max. 130 % des Zeitwertes zahlt die Versicherung wenn man es dafür repariert bekommt.
Lässt man nicht reparieren und nimmt den Zeitwert an, wird davon eigentlich noch der Restwert abgezogen.
Gruss
Gerhard
Da bist Du schon auf dem richtigen Weg! Die 1300.- sind ja von der gegnerischen Versicherung (nach dem Gutachten von dem von Ihnen beauftragtem
Gutachter!) angeboten worden. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, wie es mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Arztkosten,etc.,etc. aussieht. Deshalb
grundsätzlich bei Nichtverschulden oder auch im Zweifelsfall immer zum Anwalt. Die gegnerische Versicherung wird nämlich immer versuchen Dich
über den Tisch zu ziehen!
Gruß, Manni.
also zur erklärung..... der schaden beträgt 4150 euro. das also müsste ich in ner werkstatt aufn tisch legen damit die mir die wieder in den zustand vor dem unfall bringen würden laut gutachter.
zeitwert sei knappe 1600 euro....also der wert den meine maschine vorher hatte.
in dieser händlerbörse würde meine maschine noch nen betrag von knapp 300 bringen. dieser betrag wird vom zeitwert abgezogen und ergibt dann den betrag, also die 1300 die die versicherung zahlen will.
mal kurz gesponnen:
nehmen wir an, jemand der eine Werkstatt besitzt würde dir ein Angebot zum Aufbau des Motorrades für 2080€ erstellen und ggf. dir auch eine Rechnung schreiben, dann müsste die Versicherung das doch auch bezahlen, oder?
Gibt es nicht auch die Möglichkeit, dass du dich entscheidest, dein Motorrad (Sinn und Unsinn sei dahin gestellt) wieder aufbauen lassen möchtest, weil genau dieses eine Beziehung oder was auch immer zu dir hat, du letzten Endes Die 4000€ bezahlen würdest und dann auch 2080€ wieder bekommst? (1600 + 30%von1600) besprich das doch mal mit deinem Anwalt, ob du die Karre wirklich ver- und neukaufen musst?
war grad beim rechtsverdreher.... bei nem wirtschaftlichen totalschaden zahlen die tatsächlich nur den wiederbeschaffungswert und nicht den schaden egal was ich denen erzähle. allerdings strebt er nun ein gegengutachten an.
das kann ja dann noch dauern :kopfschuettel::a030:
Dier ersten vier Treffer hier sollten eigentlich alles erklären.
Chris
hattest du irgendwas an sonderzubehör? das müsste dann doch eigentlich noch auf den preis oben drauf kommen oder?
also ich hab oft mit gutachter zu tun, die 4000,00 € sind überhaupt nicht relevant und logischerweise ist das fahrzeug ein wirtschaftlicher totalschaden.
der tatsächliche wert bezieht sich aus zeitwert und wiederbeschaffungswert.
üblicherweise wird für eine normale else mit wirtschaftlichem totalschaden ca. 1600,00 € (neue bundesländer bekommen mehr) gezahlt abzüglich des restwertes.
wenn man das fahrzeug nachweislich wieder ordnungsgemäß repariert hat wird der restwert nachträglich ausbezahlt.
zum thema sonderzubehör, hier als beispiel.
man muß auch nicht meinen das man als einen kesstech auspuff für 600,00 € besonders erstattet bekommt, man bekommt wenn überhaupt nur die differenz zum originalen auspuff angerechnet. so einfach ist das alles nicht.
aber für 1300,00 € lässt sich das moped so oder so wieder instandsetzen.
Hallo
Das ist also nicht der Restwert, sondern der Wert des Bikes, wie es vorher war.Zitat:
abzüglich des restwertes: 1300 euro!!!!!
Unter Restwert verstehe ich, was man für den Schrott noch erhalten kann, deshalb meine vorherige Frage.
1600 sind eigentlich auch OK, auch dafür bekommt man annehmbare LSen.
Aber mal abwarten, was die Gegenexpertiese meint.
MfG. Günther
richtig, der ermittelte wert ist 1600,00 € und der restwert ist wie du sagst was ein verkauf des unfall fahrzeuges noch bringen muß.
aber vorsicht, ganz schnell landen diese fahrzeuge dann in einer börse.
Hallo
Börse ist ja OK. Man hat ja immer das Vorkaufsrecht, oder ?
Wenn man Glück hat, bringt die Börse kaum was und man kann das BIke für wenig Geld übernehmen.
Bringt die Börse zuviel, verkauft man es eben.
MfG. Günther
Hi
Na hat sich etwas getan ?
Gruß
Skoute
Wir warten immer noch auf Antwort....:cheerful: