Wart' mal ab...
Bremslicht vorne ist ab EZl. 1988 Pflicht (bilde mir ein ab 1.4., not sure).
Der Bremslichtschalter der LS ist an der Bremsarmatur, die mit den Schaltern nichts zu tun hat, angebracht.
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Geht alles wenn man will, die Motocrossmaschine die ich zugelassen bekommen habe war ein Neufahrzeug 2003. Der Baurat hat alles richtig auseinandergenommen, aber hat geklappt, auch mit nur einem Bremslichtschalter.
Aber ist ja kein großes Ding den dort wieder anzubringen und die beiden Kabel zu ziehen.
Ich hab ja nicht gesagt, das es ein Problem ist. Der Spaß fängt erst bei einem Vesicherungsfall an.
Am Ende zählt, wie immer: Der Fahrzeughalter ist für den technischen und sicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.
Nicht der Prüfer, ...
also a) hat die stvzo sehr viele seiten ... b) warum willst du keinen bremslichtschalter vorn und c) gibts die gasgriffe in zoll in jedem umbau-laden ... allerdings nicht beim motocrossladen :rauchen_smilie_91:!
ach ja sigi :
die stückliste werd ich mir genau ansehen ...evtl. hab ich ja ein teil zuviel :smilie_baby_019: ... oder eins weniger :top: ! also lass mal sehen , ich bin wegen unserm erneuten umzug zurzeit mit der else nur "dienstlich" unterwegs , zum schrauben komm ich erst im januar !
Wird bei mir auch noch bissi dauern, wenn Dieter die Zeichnung nicht mehr in groß hat, werde ich als erstes die mal im DinA3 format nachbauen.
au ja , ne lesbarere version wäre super ... obwohl so 1 zu 1 werd ich den wohl nicht übernehmen ... aber als grundkonzept top ! hab grad überlegt , das ganze evtl. ins frühjahr zu schieben ... fahr ich halt in der zeit cx :smilie_smoke_007:... aber ein guter plan is neben nem komplett nochmal neu aufgemachten thema schon sehr spannend ( und die stückliste ) ... also leutz , bitte hier fortschreiben , sonst könnten der sigi und ich das nächstes jahr auf irgendeinem "gekaperten" treffen ja auch zum dialog machen ...
Moin Moin,
auch auf die Gefahr hin, das Thema zu zerlabern:
WO steht, dass der Serienzustand nicht verschlechtert werden darf? M. W. gibt es sowas in der StVZO nicht, ich kenne aber auch genug Prüfer, die so argumentieren. Dann wären aber Stoßdämpfer mit kürzeren Federwegen nicht zulässig etc.
Meines Wissens nach gilt immer noch die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung, selbst wenn da schon der Fahrzeughersteller mehr als gefordert abgeliefert hat. Bei mir hat jedes Mopped nur einen Bremslichtschalter, ich schmeiße allerdings die hinteren immer raus. Auch fahre ich nur Lenkerendenblinker und nur einen Spiegel, alles Verschlechterungen gegenüber dem Auslieferungszustand aber alles legal nach StVZO.
Gruß
Jogi
Doppelt
Obergeil, herzlichen Dank!
@Jogi: Ich finde auf die Schnelle auch keine Vorschrift dazu, aber mit dem Argument sind z.B. schon einige mit Jockey (Suicide) Shift vom TÜV abgeprallt.
Dabei geht's wohl primär um Teile (Baugruppen), in der Betriebserlaubnis aus technischer Sicht eine Rolle spielen, "Verschlechterung" ist vielleicht der falsche Begriff.
Hab hier noch einen Abgemagerten, der größer ist.
Ich pass das immer mit Paint, geht wunderbar.
Anhang 23606