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Ich hätte da nochmal ne Frage zu der Spiegelfläche. Ich hab hier im Forum schon gesucht und paar Threads gelesen aber ich bin mir einfach nicht im klaren was richtig ist. Meine Else ist Baujahr 95, soweit ich das jetzt gerafft hab brauche ich ne Mindestfläche von 60 cm^2. Laut ECE/EWG heißt es aber 69 cm^2 was ja fast alle gängigen Spiegel auf dem Markt ausschließt.
Gefallen tut mir so einer hier http://www.sub-motorradteile.de/Spie...nks-kurzer-Arm. Wenn ich solch einen Spiegel mit min. 60^2 cm finde bin ich dann fein raus mit TÜV und dem Trachtenverein? Ach ja, wichtig ist auch noch das er ne E-Nummer oder irgendein Prüfzeichen hat, oder?
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So steht es in einer Tüv-Lektüre.
Anhang 9458
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Zitat:
Zitat von
cilex
Da steht ja jetzt was von Neuzulassungen ab dem 1.April 2000, die brauchen ab dann 69cm^2 und und und; das gilt doch dann aber nicht für mich mit Erstzulassung 1995, oder?.
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Moin Moin,
deine ist EZ 1995, also nach StVZO zugelassen. Nach StVZO brauchst du für dieses Baujahr zwei Spiegel mit einer jeweiligen Spiegelmindestfläche von 60 cm². Ein Prüfzeichen ist nicht erforderlich. Wenn du E-zugelassene Spiegel nimmst weisen die, weil die ECE das fordert, eine Mindestfläche von 69 cm² auf. Du kannst aber auch Spiegel ohne Prüfzeichen verwenden welche die Mindestfläche von 60 cm² aufweisen. Jetzt sollte alles klar sein, oder?
Gruß
Jogi
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