Ahh, das Rundumsorglospaket:grin:
Guter Preis würde ich mal sagen.
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Ahh, das Rundumsorglospaket:grin:
Guter Preis würde ich mal sagen.
Dieter (pahld):
Was hältst du vom seitlichen Kennzeichenhalter von Zieger/ibex_parts (ohne ABE) für die eLSe? Der käme 92,- € (keine Versandkosten), sieht ganz gut aus und hat auch den seitlichen Abweiser. Die Abnahme und Eintragung käme noch dazu. Kein Vergleich zum Genscher, aber auch erheblich günstiger. Den Genscher würde ich mir auch eintragen lassen, ABE hin oder her.
Die Frage geht natürlich an ALLE Interessierten. 😄
Obwohl: Ein Einzelgutachten (ohne Vorlage ABE oder Prüfdokument) ist ja auch viel teurer als das Ganze mit ABE usw., da kommt's ja fast wieder aus dasselbe raus, nur ist der Genscher qualitativ erheblich besser. 🤷*♂️ Ich geb mir hier gerade selbst die Antwort. 😁
O-Ton von meinem Tüvel .. wenn der den gesetzlichen vorschriften entspricht muss der nicht eingetragen werden (kann aber eine Nummer einschlgegen und fertig)
Hhmmm, das Netz schreibt, dass dies für seitlich angebrachte Kennzeichenhalter eben nicht gilt. Die müssen, wenn ohne ABE, abgenommen werden. Da soll sich mal noch einer zurechtfinden. Oder es ist mal wieder vom TÜV-Mitarbeiter und seiner Laune abhängig. 🤷
Ich werde mich mal bei unserem TÜV erkundigen, die GTÜ macht das auf jeden Fall schonmal nicht, ich müsste zum TÜV bei uns.
Zitat
"Sind Kennzeichenhalter am Motorrad eintragungspflichtig?
Kennzeichenhalter für Motorrad - Ist nach dem Umbau eine Eintragung beim TÜV erforderlich? Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden."
Zitatende
das netz schreibt viel auch viel müll .. ich hab mein Wissen von unserem AAS (der bildet hier auch die Prüfer für motorrad aus) der einzige richtige Weg ist sprech mit deinem Tüv Prüfer
Die AAS halten zu Zeit den Ball flach - Grund: KBA Pressemitteilung vom 20.Juni 25 ; Teiletypgenehmigungen des KBAlöst Teilegutachten(TÜV) ab.
Ich kenn das so und das wurde mir von meinem Prüfer auch so gesagt:
Das Kennzeichen muß nach hinten von beiden Seiten in einem Winkel von 35 Grad sichtbar sein, die Neigung darf 30 Grad noch oben und 5 Grad nach unten nicht überschreiten.
Ob das jetzt hinten, an der Seite oder oben angebracht ist ist völlig egal.
Und natürlich Eintragungsfrei, ich habs aber auch eintragen lassen.
Einfach HOLS650 eingeschlagen damit was zum Zuordnen war.
Viel Text, sorry, aber interessant. Nicht, dass ich jetzt schlauer wäre. 🥴
Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten ab
17.04.2025
Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten reicht ab diesem Termin nicht mehr aus. Für Verbraucher besteht jedoch kein akuter Handlungsbedarf.
Um genehmigungsrelevante Zubehörteile wie Bremsanlagen, Auspuffe, Fußrasten, Federelemente und vieles mehr legal ans Motorrad zu schrauben, mussten diese Produkte bislang zwei Voraussetzungen erfüllen. Entweder es lag eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor oder ein Teilegutachten.
Bequeme Lösung: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird durch den Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses erwirkt und ist für den Verbraucher die komfortablere Option: Das Zubehörprodukt wird ordnungsgemäß ans Fahrzeug geschraubt und ist durch eine eingeprägte KBA-Nummer bei Polizeikontrollen oder bei der Hauptuntersuchung eindeutig als legal zu identifizieren. So wird es auch in Zukunft bleiben.
Künftig nicht mehr: Das Teilegutachten
Komplizierter ist die Sache beim sogenannten Teilegutachten. Dieses Dokument wird durch sogenannte Technische Dienste, das sind Prüflabore oder Zertifizierungsstellen, die für das Typgenehmigungsverfahren des KBA anerkannt sind, erstellt. Bei Zubehörprodukten mit Teilegutachten muss der korrekte Einbau und unter Umständen die Einhaltung von Auflagen durch eine Prüfstelle (TÜV, Dekra o.ä.) überprüft und dokumentiert werden. Auf Basis des erstellten Gutachtens erfolgt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.
Die neue Teiletypgenehmigung
Ab dem 20. Juni 2025 können für neue Zubehörprodukte keine Teilegutachten mehr ausgestellt werden. Stattdessen muss beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. So will es die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). (Text von mir: Ist vom Hersteller zu beantragen!)
Notwendig wurde die Novelle aufgrund »einer nicht tolerierbaren Anzahl fehlerhafter Teilegutachten«, die die Länder im Rahmen der kontinuierlichen Marktüberwachung feststellten, heißt es vom KBA. Soll heißen: Bei den Teilegutachten wurde getrickst.
Für die neue Teiletypgenehmigung ist eine Zertifizierung direkt durch das KBA vorgesehen. Die Behörde will damit einheitliche Standards sicherstellen. Produkte mit Teiletypgenehmigung erhalten ähnlich wie bei einer ABE eine KBA-Nummer, allerdings mit sechs anstatt fünf Stellen.
Anders als beim alten Teilegutachten ist das KBA bei der Teiletypgenehmigung künftig befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und bei Abweichungen Genehmigungen zu widerrufen.
Drei Jahre Übergangsfrist
Bereits vorliegende Teilegutachten sind noch drei Jahre lang gültig. Wer ein entsprechendes Zubehörprodukt besitzt, sollte also nicht mehr ewig mit dem Einbau und der Eintragung warten. Ab dem 20. Juni 2028 können Teilegutachten nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO genutzt werden.
Hersteller müssen entsprechende Produkte bis zum Ablauf der Übergangsfrist einer Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterziehen, sollen sie weiterhin legal verbaut werden können.
Kein Handlungsbedarf für Kunden
Wer in seinem Fahrzeug bereits Produkte verbaut hat, die auf Basis eines Teilegutachtens von einer anerkannten Prüfstelle begutachtet und in die Papiere eingetragen wurden, muss sich keine Sorgen machen. Alle Eintragungen bleiben gültig.
Das Procedere für den Kunden wird mit der neuen Teiletypgenehmigung ablaufen wie beim Teilegutachten: Einbau, Begutachtung, Eintragung. Einige Zubehörhersteller befürchten allerdings einen größeren bürokratischen Aufwand, eine längere Verfahrensdauer und höhere Kosten durch die neue Teiletypgenehmigung.
Wie immer und alles, es geht nur um s Geld
Tja, die Hersteller werden die Mehrkosten (und es werden mit Sicherheit Mehrkosten) für die neue Teiletypgenehmigung auf die Kunden abwälzen, soviel ist klar. Aber dafür hat der Kunde beim TÜV wiederum die Ersparnis, das er lediglich die Abnahme bezahlen muss, so wie ich das verstehe.
Das ist interessant zu lesen, wusste ich noch nicht.
Aber mit dem seitlichem Kennzeichenhalter hat das jetzt nicht direkt zu tun?
Der ist immer noch Eintragungsfrei, wenn die Maße eingehalten werden.
Ordnungsgemäße und sichere Befestigung setze ich jetzt mal voraus.
Ich hab meinen aber - Da ich eh ne Vollabnahme hatte - eintragen lassen.
Ich habe online eine Anfrage an unseren TÜV gestellt. Gestern kam der Rückruf per Telefon. Ein sehr netter Mitarbeiter hat mir für meinen Fall folgendes erklärt:
- Reifenbindung austragen und Reifengröße für den Hinterreifen eintragen:
Stellt kein Problem dar. Der TÜV schaut selbst, ob der neue Hinterreifen (140/90) bereits von Suzuki freigegeben ist. Wenn ja, erfolgt die Genehmigung vom TÜV direkt und ich kann alles bei der Zulassungsstelle umtragen lassen (neuer Brief, neue Zulassung). Damit ist eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Ist der Reifen nicht von Suzuki freigegeben, erfolgt eine Begutachtung und Probefahrt durch den Prüfer. Dabei wird kontrolliert, ob der Reifen frei rundläuft, ohne irgendwo zu schleifen und ob der Geschwindigkeitsmesser noch in der Toleranz liegt. Wenn ja, alles klar, wenn nein muss der Tacho angepasst werden. Wie das geht, konnte mir der Mitarbeiter nicht sagen. Im schlimmsten Fall müsste ein neuer Tacho rein.
- Seitlicher Kennzeichenhalter:
Mit ABE (z.B. Genscher V2): Kein Problem, die Genehmigung wird sofort erteilt, Eintragungspflicht besteht keine, kann aber gemacht werden.
Ohne ABE oder sonstiges Zertifikat: Das Teil anbauen und zum TÜV fahren. Hier wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Neigungswinkel, Verdrehschutz, Kennzeichenbeleuchtung, Abweiser, Material) geprüft. Wenn alles passt, wird das Teil genehmigt, muss aber zwingend eingetragen werden. Von einer Nummer o.ä. hat er jetzt nichts gesagt, aber zur Zuordnung (durch z.B. die Rennleitung 😊) wäre das schon hilfreich.
Ich bestelle jetzt das Teil und mache dann, wenn die eLSe wieder läuft und angemeldet ist, einen Termin beim TÜV. Vorher schicke ich eine Mail mit meinen Anliegen und Fotos vom Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1), dem Typenschild der Maschine und dem seitlichen Kennzeichenhalter (einfach aus dem Internet) an eine E-Mail-Adresse, die der Mitarbeiter mir mitgeteilt hat. Dabei beziehe ich mich auf das Telefonat mit ihm, dann weiß der TÜV schon vorab, was auf ihn zukommt und es geht vielleicht schneller.
Ich berichte weiter
Moin moin,Es gab von Suzuki eine Freigabe für dem 140/90-15, insofern könntest du da was beibringen. Tachoanpqssung wäre damit auch hinfällig. Für die Freizügigkeit schauen die eigentlich nach der Hüllkurve, ob da genug Platz ist. Probefahrt ist m. E. Quatsch und kostet nur Geld. Die LS fährt 140, da ist ein S Reifen mit 160 schon satt drin, die meisten Reifen am Markt sind eh H Reifen, also bis 210.Gruß Jogi
Dank dir Jogi, hab gerade in den Kaufunterlagen ein Datenblatt aus dem KBA-Archiv für den Bridgestone 110/90 G523 (vorne) und den Bridgestone 140/90 G524 (hinten) gefunden. Die sind also schonmal erlaubt. Nachsehen hilft manchmal 😄. Ich habe jetzt vorne und hinten jeweils den Bridgestone EXEDRA (H-Kennung) in den o.a. Größen drauf, da sollte es keine Probleme geben. Aber ich werde die Sache trotzdem beim TÜV ansprechen, wenn ich den seitlichen Kennzeichenhalter abnehmen lasse. Ich will halt die Reifenbindung austragen und die Reifengrößen und natürlich auch den seitlichen Kennzeichenhalter explizit eintragen lassen, bei dem ist es sogar ein MUSS, weil er keine ABE hat.👋
Kannsonichtarbeiten die Tage festgestellt im Viragoforum gehts im Moment bei einigen auch um den seitlichen Kennzeichenhalter, hab den Text mal geklaut und freundlicherweise dort mal reingestellt. Da geht die Diskussion auch hin und her.
Hallo Baba,
danke für deine Info. Ja, da herrscht im Augenblick "etwas" Verwirrung durch die neuen Regelungen. Verteilen des Textes auch in andere Foren ist durchaus erwünscht. Ich sehe es so: Alle Hersteller von u.a. seitlichen Kennzeichenhaltern müssen künftig ihre Ware beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) prüfen und sich ein Zertifikat TTG (Teile-Typ-Genehmigung) ausstellen lassen. Diese Kosten werden natürlich auf die Ware beim Verkauf draufgeschlagen, dafür wird's für Kunde und TÜV einfacher. 😎
Danke für die Info, das war mir neu.
Früher wars entspannter.
Dat isser nu geworden.
Ja, ich weiß, die Achse, die Mutter. Im betreffenden Bild war die Achse noch nicht angezogen, aber ich werde auch eine Mutter mit niedriger Bauhöhe verwenden, evtl. die Scheibe weglassen bzw. die vorhandene Mutter "anpassen". 😊
Achso ja, er hat natürlich keinerlei ABE bzw. Teilegutachten. Man darf gespannt sein, was der liebe TÜV dazu meint, außer, dass er Geld von mir will. 🤣
Kannst doch eine schmälere Mutter nehmen. Wenn ich mir jetzt dein Heck anschaue frage ich mich allerdings warum das Kennzeichen nicht direckt unter den Fender kommt? Dass man den schmalen Reifen besser sieht kann es ja nicht sein.
Alternativ kann man die Hinterradachse von der Intruder verwenden.
Die sollte auch passen.
Wegen der fehlenden ABE würde ich mir keinen Kopf machen, hatte ich auch nicht und es war so ein Billigteil aus der Bucht.
der andere Dieter hatte da mal ein bild reingestellt (ich habs nur nicht so schnell gefunden..
Anhang 30949
Hallo Joe,
es ist mir jetzt nicht darum gegangen, den 140/90 "unsichtbar" zu machen. Mir gefällt einfach der seitliche Kennzeichenhalter optisch besser. Natürlich wäre auch ein zentraler Kennzeichenhalter möglich gewesen, aber wie ich oben schon geschrieben habe: "Gefallen macht schön". ✌ Übrigens fährt es sich mit "schmalen" Reifen genauso gut wie mit dicken Walzen. Meine eLSe soll auch in großen Teilen im optischen und technischen Originalzustand bleiben (bis auf den TBKS natürlich, aber den sieht man ja nicht 😆). Und den seitlichen Kennzeichenhalter natürlich auch 😊.
Ach so ja, die Mutter oder vielleicht auch Achse ist jetzt nicht das Problem, da gibt es Möglichkeiten. 👋