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hi Benny,
also ich kann nur sagen das der Prüfer sich das Teil ganz genau angeguckt hat, vermessen, und hat mir eine Eintragung
in die Papiere gemacht. Der Kennzeichenhalter hat von ihm ne Nummer bekommen, das Einzigste was ich noch machen
musste, entweder einen Aufkleber ausdrucken mit der Nummer, oder mit Schlagzahlen kennzeichnen. Das wars......
wie,was,warum,wielange.....ist mit Wurst....Hauptsache das Ding steht drin:laugh::grin::top:
Gruß Jürgen
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bei meinem aus der Bucht war lediglich nen Aufkleber bei, den hab ich drann geklebt und ab damit zum TÜV, Nummer hat den nicht interessiert, hat den so eingetragen, etwas gemessen und gut, den von der Trude hab ich sogar noch kürzer gebaut,
hier mal nen Bild vom Eigenbau, kein Meckern, direkt eingetragen als setlichen Halter, ohne Nummer oder Zusatz nix Paragraph 21
http://up.picr.de/20304565yn.jpg
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siehste auch bloß ne Nummer, dann hats der Prüfer genauso gemacht.....:grin:
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Danke euch beiden. Bin ich ma gespannt wenn das Thema bei mir ansteht ob mein Prüfer da genauso drauf is :IMG0:
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wird schon alles klappen, ich drück dir die Daumen...:top:
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Ich muß umziehen, hier bekomme ich überhaupt nichts eingetragen:cry:
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es ist wirklich manchmal eigenartig wie unterschiedlich es von Bundesland zu Bundesland ist, obwohl doch
die Gesetze und Vorschriften eigentlich überall gleich sind. Aber eben unterschiedliche Ermessensspielräume!
Gott sei dank hab ich einen kulanten Prüfer, der selber Motorrad fährt und auch Oldtimer hat und was machbar ist
auch versucht zu genehmigen ....... aber immer ein Auge hat ob man sauber arbeitet!
Gruß Jürgen
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Also in meinen Augen ist das was Piefke und BenniGun beschreiben nix anderes als ne Eintragung nach §21 StVZO.
Gruß
Chris
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Ich habe den Halter an Carolas Champagner-Bike auch verbaut. Prüfer (DEKRA) hat vermessen und ohne Nummer o.ä. als "seitl. Kennzeichenhalter LS650" eingetragen.
Musste den Halter aber im Bereich Riemenspanner nacharbeiten und beim Lösen der Achse fällt er schnell runter und zerkratzt dann die Schwinge.