manno - ne Tasse Kaffee wäre doch sicher drin gewesen - holen wir nach!
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manno - ne Tasse Kaffee wäre doch sicher drin gewesen - holen wir nach!
Keine Sorge wir sind da öfters
So, ich hab auch nen größeren (Tank zumindest).
Hab den original Tank umgeschweißt und komm jetzt auf 17 Liter.
Bevor Fragen kommen, nein - das mach ich nicht nochmal:a030:
Anhang 29105Anhang 29106Anhang 29107Anhang 29108
Danke für den jungen Mann, alter Freund:wink:
Merken tue ich da nix!
Eintragen? Ja, normalerweise schon!
Heißt: DU hast den Tank nicht eintragen lassen... Aber: warum muß eigentlich der TANK eingetragen werden? Der Tankinhalt oder dessen Form taucht doch normalerweise nirgendwo in den Papieren auf. Oder geht es darum, dass ein handgemachter Tank an sich abgenommen werden muß?
@Kay: Soweit ich weiß, werden solche vergrößerten Tanks hergestellt, indem man einen Standardtank verbreitert. Dazu kann man
a) das Mittelteil mit dem Tankloch herausschneiden und durch ein durchgehendes Blech ersetzen bzw. verschließen oder
b) den Tank an zwei Stellen trennen - nämlich links und rechts vom Tacholoch und ein umlaufendes Stück einsetzen (den Tacho kann man trotzdem weglassen - ganz nach Geschmack).
Das größte Problem dürfte sein, das Unterteil mit den Befestigungspunkten unverändert zu lassen, damit nachher alles P'n'P passt.
Ich würde mir so eine Arbeit nicht zutrauen. Wenn ich sowas unbedingt haben wollte, würde ich mir einen gebrauchten Tank organisieren und zu einem Tank- oder Kühlerspezialisten gehen. Es gab hier auch mal jemanden, der hat das bei sich in der JVA anfertigen lassen. Mir persönlich wäre aber der Aufwand zu groß. Da halte ich lieber mal alle 1,5 Stunden zum Tanken an... Und wenn ich weiß, dass ich meinen Spritvorrat vergrößern muss, nehme ich einen Ersatzkanister mit. 2 Liter passen locker an den Lenker. Hatte ich eine Zeit immer dabei - aber nie gebraucht. Es war dann doch immer eine Tanke in der Nähe - und mein Hintern war mir dankbar dafür...
Joah, der Tank ist als sicherheitsrelevantes Bauteil Teil der BE, auch wenn nicht nicht explizit beschrieben.
Schweißarbeiten am Tank dürfen wie am Rahmen auch nur von "Fachbetrieben" durchgeführt werden und müss(t)en zertifiziert abgedrückt werden.
... streng genommen.
Im Grunde kann man sich als Faustformel im Kopf behalten, dass alle Bauteile, für die es eine ABE oder Teilegutachten gibt eintragungspflichtig sind, sonst würden sich die Hersteller den Aufwand nicht machen.
Wie ein Prüfer damit umgeht steht wie immer auf einem anderen Blatt.
Da sieht man mal, dass ich noch nie einen Tank gekauft habe - ja nicht einmal danach gesucht habe...
Das am Tank nur Fachbetriebe schweißen (besser: löten) dürfen, war mir bekannt.
Das Änderungen am Tank eintragungspflichtig sind, ist mir neu.
Man lernt nie aus! Und dieses Forum trägt laufend zum Lernen bei - Danke dafür!
danke auch - ich lerne weiter ...