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Hallo mein Freund.
Da bist du aber an einen wirklich komischen Mitmenschen geraten.
90er Reifen eintragen lassen müssen trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung? Ich fass es nicht:kopfschuettel:
Ich hab auf meiner seit ich die habe hinten nen 90er drauf, Probleme bis jetzt: Null!
Ich seh das wie Werner, geh woanders hin.
Spart Zeit, Geld und Nerven!
Und den Seitlichen muß man nicht zwingend eintragen, hab ich aber auch gemacht.
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Wieso muss man den seitlichen nicht eintragen lassen????
Mir hat der erste Tüver heute geschrieben das er den Korinthenkacker aufgedatet hat und das er auf nen Anruf von mir wartet, ich hab ihm geantwortet, das ich gerne zu ihm kommen möchte (60km) ob das geht und er hat geantwortet:
Ja klar!
Das hört sich doch gut an.
Die Reifen werde ich nicht erwähnen, da ich ja seit ich die eLSe hab mit den Marathon 90er fahre und dazu auch nen Freigabe dabei hatte, also nehme ich die von den Maxxis eben auch immer mit.
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Steht doch bestimmt drinn dass nix eingetragen werden muss wenn man die Freigabe immer dabei hat. Kannst ja mal den TÜVler fragen ob er es einträgt dann musst du den Wisch nicht mitführen.
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Blätter da mal wegen seitlich und Eintragung drüber: http://chopperforum.de/forum/index.p...esucht-mtk-ffm
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Ist aber auch nur ein Forum, wo drauf man sich nicht berufen kann :thinking:
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Ja, meinte auch nur, weil ich noch nie so viele unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und Meinungen dazu konzentriert gesehen habe.
Ich glaube nicht, dass es da eine definitiv richtige Vorgehensweise gibt. :)
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Mir wäre das zu einfach, zu sagen, es muss nur alles den Vorschriften entsprechen,
selbst bei einem Lenker muss das Anschrauben abgenommen werden. Aber eh wurscht,
das wird solange Diskutiert, bis jemand einen eindeutigen Gesetzestext findet.
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zum Seitlichen: eigentlich muß jedes Anbauteil, das nicht Serienmässig ist, keine ABE, bzw. EU-BE hat eingetragen werden.-eigentlich-
viele Dinge werden geduldet, bei andren ist es nicht klar definiert.
Also manchmal Auslegungssache--ABER--die Rennleitung kann es eben auch so auslegen, wie sie denken.
Das Risiko, das einer bei ner Kontrolle es als Mangel sieht besteht.
Übrigens ist in den Gesetzestexten nicht jedes Teil extra aufgelistet und für das Kennzeichen ist da eher ne Beschreibung drin, die besagt wie und von wo das Schild zu lesen sein muß, das behandelt aber nicht den Kennzeichenhalter, der ja ein Anbauteil ohne spezifische Zulassung ist.
Denke mal, das es da auch keinen eindeutigen Gesetzestext zu gibt.
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Hallo,
rein formal hat der TÜVver recht:
real 100 bei Tacho 95 geht nicht,
die Abweichung ist zu groß.
Da gibt es genaue Vorgaben drüber mit Prozentwerten, da kommt der nicht raus.
MFG, Bauer
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Die Aussage das man den nicht eintragen braucht war von meinem Prüfer, auch ein Bekannter der im Staatsdienst ist und den Großteil seiner Arbeit am Strassenrand verrichtet hat mir gesagt das wenn alle Vorschriften der Sichtbarkeit eingehalten werden da kein Problem auftritt.
Ich hab ihn dennoch eingetragen, schrieb ich aber auch.
Zum Tacho, der geht ja ab Werk schon mal vor, muß er ja auch aufgrund der Fertigungstoleranzen.
Weniger anzeigen darf er ja nicht.
Wer glaubt denn jetzt ernsthaft das der Tacho aufgrund des Wechsels von 80er auf 90er Reifen plötzlich zu wenig anzeigt?
Wie schon gesagt, ich fahre seit 16 Jahren den 90er und hatte noch nie Probleme, weder beim Prüfer noch beim Ordnungshüter - Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung vorausgesetzt!