AW: TÜV- Antworten................
Hi,
ich war heute mal beim Tüv, um meine eventl. Umbauten zu besprechen. Die Tüver in Heidelberg-Wieblingen sind gut drauf. So bekam ich einige Antworten.
Meine ELse ist bj. 95 und daher per STVO zugelassen.
1. Radabdeckung d.h. Spritzschutz hinten darf weg.
2. Kellermänner Kombi Rücklicht/Bremse/Blinker dürfen montiert werden.
3.a. Kennzeichenhalter seitlich kein Problem, wenn Teilegutachten/ABE vorhanden. Das ganze muss dann vorschriftsmäßig montiert werden und darf nicht breiter sein, als der Lenker vorne.
3.b. Keinzeichen hinter Sissy-Bar auch kein Problem.
4. Haltergriff für Sozius muss auch bei durchgehender Sitzbank vorhanden sein.
5. Tacholoch im Tank darf zugespachtelt sein.
6. Sägezahn bei Exedra Reifen kommen seiner Meinung nach von defekter Vorderradfederung.
So! That's it.
Grüße
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sorry ich verstehe das mit 150mm Radabdeckung nicht, kann mir jemand es einfacher erklären ? wie ist es gemeint ? (für Heck)
AW: TÜV- Antworten................
Hi,
du stehst neben deiner Karre; Gabel ist links, Heck rechts.
Die Radabdeckung (vorne & hinten) muss jetzt (jeweils rechts) mindestens so hoch sein wie die Radachse + 150 mm.
Also von "3 Uhr" am Rad 150 mm nach oben gemessen
oder das Maß der Radachse (z.B. 31 cm hinten) plus 15 cm (wären dann 46 cm mindeste Höhe von der Radabdeckung).
Tiefer geht immer, aber höher nur nach Absprache midden TÜV oder nach EU Recht.
Bei der ganzen Messerei muss die Maschine senkrecht stehen, nicht auf dem Ständer.
MFG, Bauer
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aber so gesehen ist der original Heck bei der Else wesentlich höher ?
Und mehr als 90% Umbauten die wir haben ebenso nicht zulässig ?
Ich begreige es nicht wirklich :sad:
Hier hab mal Bild gefunden:
Anhang 3887
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Moin Moin,
es geht um die Radabdeckung, nicht ums Heck. Du hast ja noch nen Kennzeichenhalter und den Spritzschutz am Heck, oder?
Gruß
Jogi
AW: TÜV- Antworten................
nöö habe ich nicht, vermutlich hat der Vorbezitzer schon weggeschraubt, ich kenne auch wenig die somit rum fahren.
Schau doch die Galerie an, dann weiss du was ich meine.:cool: ich habe ja auch Umbauten gemeint.
AW: TÜV- Antworten................
Sers Vlad,
wenn Deine Kiste NICHT nach EU Recht zugelassen ist, dann ist das maßgeblich, in der Zeichnung die Du gefunden hast.
15 cm nach oben von der Achsmitte aus gemessen .. Fakt ...
Wenn Deine Kiste nach EU Recht zugelassen ist, und das glaub ich mal nicht,
dann gehts auch so ... :tongue:
Radabdeckung is nen heikles Thema, vor allem bein TÜV ..
Gruß
Ritch
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Meine Else ist 97 BJ
Im Fahrzeugsbrief bei "K" steht E164, ist also EU Zulassung, das heisst
ich darf es auch !!!!!!!!!!!!!!!!!! kurze Abdeckung kommt
Zitat:
Zitat von
Ritch
Sers Vlad,
wenn Deine Kiste NICHT nach EU Recht zugelassen ist, dann ist das maßgeblich, in der Zeichnung die Du gefunden hast.
15 cm nach oben von der Achsmitte aus gemessen .. Fakt ...
Wenn Deine Kiste nach EU Recht zugelassen ist, und das glaub ich mal nicht,
dann gehts auch
so ... :tongue:
Radabdeckung is nen heikles Thema, vor allem bein TÜV ..
Gruß
Ritch
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Jep, wenn nen E xxx steht, Glückwunsch .. top
Dann säg mal fleissig den hinteren Fender ab ..
aber nicht übertreiben ..
Gruß
Ritch