AW: Briefkopie für 150er hinterreifen
soviel zum tüv und einträgen.
zitat gerichtsurteil.
Zitat:
Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges ist alleine der Halter verantwortlich. Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere belegt lediglich, das die Änderung am Fahrzeug von einem Sachverständigen des TÜVs oder der Dekra abgenommen wurde - sie belegt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Änderung als solche.
Verstößt der Eintrag gegen geltendes Recht gilt die BE als erloschen - dies gilt auch dann wenn die der Rechtsverstoß nicht erkannt wurde
AW: Briefkopie für 150er hinterreifen
...deutschland. ich frag mich oft, wozu der sachverständige, wenn es dann doch nicht gilt. das ist wie mit den HU´s. jeder mechaniker bei einer inspektion macht mehr. somit ist bei regelmäßiger inspektion die HU überfüssig. genau wie ein eintrag in die fahrzeugpapiere, wenn er plötzlich gegen geltendes recht verstößt. mit einem fuß stehst du immer drin...:undecided:
AW: Briefkopie für 150er hinterreifen
da könnte ich auch kotzen.
Zitat:
dies gilt auch dann wenn die der Rechtsverstoß nicht erkannt wurde
dieser satz ist gleichbedeutend mit "unwissenheit schützt nicht vor strafe" also für den gesetzgeber immer schön ein hintertürchen offen lassen. :a030:
warum wir die tüv-ings. brauchen ist doch klar, irgendeiner muß ja die 53,00 € kassieren.