....also zur Erklärung.
Allgemeines Recht bricht spezielles Recht.
Grundgesetz bricht Landesrecht, Landesrecht bricht Gemeinderecht.
In der hessischen Landesverfassung gibt es noch die Todesstrafe :shocked:, die wird aber aus diesem Grund nicht praktiziert. :grin:
Also mit dieser Begründung "Motorradfahrer" stellt sich der Bürgermeister gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3.
Und dagegen könnte man klagen, sagt er, was die Praxis ist, "wir haben keinen Termin" dann haben wir Pech gehabt. :cry:
Paaaaaatyyy :yeah:
robbierock

