Nobert hat das wichtig rot markiert , ihr die mail von Kellerman
Hallo Marcel,
Die „StVZO“ schreibt vor, dass das Rücklicht und das Bremslicht aus je einer Leuchte bestehen darf, die mittig angeordnet sein muss.
Seit 2003 werden die Motorräder jedoch standardmäßig nach EG-Norm zugelassen, diese Norm steht über der „StVZO“.
Die EG-Norm erlaubt zwei Rückleuchten und zwei Bremsleuchten, die symmetrisch zur Fahrzeugmittelebene montiert sein müssen.
Um also die micro DF nutzen zu können, muss das Motorrad auf die EG- Norm umgerüstet werden. Klingt kompliziert, ist es aber nicht!
Das Einzige was neben den micro DF noch benötigt wird ist ein „Standlicht“. Wenn das Motorrad bereits ein Standlicht integriert hat braucht nichts weiter geändert zu werden. Die Umrüstung muss auch nicht vom TÜV abgenommen werden. Es ist lediglich erforderlich, dass die Mindestabstände der EG-Norm eingehalten werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch unter der unten aufgeführten Rufnummer zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Marion
Team Kellermann