Zitat von
pahld
Stimmt nicht ganz Martin.
" Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
2.1 Das MHD ist deutlich vom Verfallsdatum
zu unterscheiden. Letzteres gilt für
leicht verderbliche Lebensmittel.
2.2 Das MHD bezeichnet den Zeitpunk
t, bis zu dem das Lebensmittel bei
sachgerechter Lagerung seine spezifi
schen Eigenschaften behält. Es kann
auch nach dem Ablauf des Datums noch vermarktet werden.
2.3 Das Produkt darf nach Ablauf de
s MHD weder schädlich/gefährlich für den
Konsumenten sein noch Ekelgefühl verursachen.
2.4 Wird das Produkt nach Ablauf di
eses Datums vermarktet, muss der
Händler/Imker z.B. durch Stichproben si
cherstellen, dass das Lebensmittel
nicht verdorben oder in seinen spezif
ischen Eigenschaften verändert ist.
Rückstellproben sind zur ei
genen Sicherheit ratsam.
2.5 Honig ist bei sachgerechter
Lagerung über mehrere
Jahre haltbar
(Konservierung durch hohen Zuckergehalt sowie Mikroorganismen hemmende
Inhaltsstoffe).
2.6 Die Zeitspanne der Mindest
haltbarkeit legt der Imker/Vermarkter selbst fest.
Vorschlag für die MHD Zeitspann
e: 24 Monate ab dem Zeitpunkt des
Abfüllens in Gläser.
2.7 Die Angabe sollte in Monat und Jahr erfolgen (z.B. bis Ende 02/04).
2.7.1 Bei Angabe von Tag/Monat/Jahr kann die Loskennzeichnung entfallen.
2.7.2 Bei eine Zeitspanne ü
ber 18 Monaten wäre bei dem Text „mindestens haltbar
bis Ende ....“ auch das Jahr ausreichend. "
Dieter