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Neue Savage
Muss mit der NEUEN zum Haupttüv (war 2 Jahre abgemeldet)
habe schon alles umgebaut auch den Lenker Dragbar LSL Dragbar und nu gucke ich in das Teilegutachten und was sehe ich.
Lenker für LS 650 NP 41B Baujahr 86-95 ???
meine ist aber Baujahr 2000, was kan ich tun, gibt es irgendeine Lösung ohne Rückbau ? ???
Gruss Nevados
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Re: Neue Savage
Hi,
LSL anschreiben oder anrufen die schicken dir ne unbedenklichkeitsbescheinigung kostet normal nix ;D
stefan
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Re: Neue Savage
einfach zum tüv fahren und lenker nach § 19 oder § 21 eintragen lassen, brauchst dann kein gutachten.
gruß norbert
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Re: Neue Savage
Die ganze karre wird nach § 21 abgenommen ;D
wenn du dann nen prüfer hast, der keinen bock auf suchen hat, weil das muss er dann wegen dem lenker der einen nummer hat ;D ???
ohne nummer iss in dem bereich einfacher ;D
dann greift $21 einzelabnahme ! und kostet natürlich extra!
stefan
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Re: Neue Savage
irrtum er muß bei einem lenker nicht suchen, paragraph 21 ist nach eigenem ermessen. er fährt damit und befindet den lenker als gut oder halt nicht.
gruß norbert
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Re: Neue Savage
genau aber wenn das teil ne nummer hat wird er wohl nachschauen ;D
und dann bis baujahr 1995 ;D unn dann ???
dann iss der amtsschimmel wieder am wiehern ;D
Gruss stefan
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Re: Neue Savage
Ach noch was interessantes vom Tüv ;D
Polierte standrohre ;D
hier werden seit neuestem alle mopeds streetfighter etc. von der polizei angehalten und auf polierte rahmen und standrohre kontrolliert.
beim polieren verändern sich die materialeigenschaften
und kawasaki, suzuki geben hier für keine freigabe!
Gruss stefan
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Re: Neue Savage
Rotznasen >:( Was soll sich denn da groß ändern, ausser dass die Materialoberfläche glatter wird? ??? Hab vieleicht nicht ganz soviel Ahnung davon, aber es entzieht sich meiner Vorstellungskraft-> Klärt mich auf!!
D.l.z.G michel
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Re: Neue Savage
;D ;D ;D
iss so ich such noch den bericht und füge den ein !
stefan
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Re: Neue Savage
Nachträgliches Verchromen, Vernickel, Eloxieren und Polieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen
Stichwort:
Motorradrahmen; Rahmen; Fahrzeugrahmen; Polieren; Motorrad; Schwinge; Verchromen; Vernickeln; Eloxieren; Rad; Räder
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Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Versprödung des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
Für das nachträgliche Polieren von Fahrzeugrahmen, Schwingen und sonstigen Fahrwerksbauteilen erteilen die Motorradhersteller in der Regel keine Freigabe, da beim Polieren ein Materialabtrag stattfindet (besonders im Bereich der Schweißnähte), und bei mangelhafter Schutzschicht eine nachträgliche Oxidation einsetzt.
Polierte Fahrzeugrahmen werden daher bei der Untersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft.
Sollte eine Herstellerfreigabe für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein und sind vom Prüfingenieur entsprechend zu überprüfen:
fachlich einwandfreie Arbeit
Materialabtrag vernachlässigbar gering, so daß Gestaltfestigkeit des Rahmens erhalten bleibt
Zum Oxidationsschutz muß eine Schutzschicht auf die polierten Flächen aufgetragen sein (z.B. Klarlack)