Anhang 28044
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man kann dem verfasser aber nicht vorwerfen, er habe nicht lueckenlos aufgelistet:smilie_happy_251:
mfg hermann
Hallo
Cool , da gibts keine Ausreden.
MfG. Günther
Ne Karte mit den Flurstücknummern wäre hilfreich.
:cheesy:
Bring diese Person nicht auf dumme Ideen , das kann ausarten .
Robert
"ein hochgezahlter Beamter" - Was soll denn DAS sein?
"HochBEzahlt" kann nicht gemeint sein, denn "Beamter" und "hochbezahlt" stehen sich diametral entgegen...
Ausserdem sind unserem Chris solch banale Schreibfehler nicht zuzutrauen.
HochGEzahlt würde bedeuten, dass da jemand für seine Karriere bezahlt hätte. Dürfte aber mangels Rendite nicht wirklich in Frage kommen...
HochGEschlafen kennt man - aber bei Beamten (zumal männl.) dürfte sich diese Art der Karriereförderung nicht als besonders wirkungsvoll erweisen. Es fehlt zumeist schon an Entscheiderinnen, insbesondere solchen, die insoweit empfänglich wären...
Andere Ideen?
Der Text ließt sich übrigens deshalb so bescheiden, weil es sich um die verbale Beschreibung der Grenzen einer Fläche handelt. Man hätte natürlich auch die Karte selbst drucken können - das eignet sich aber leider nicht als Text einer Verordnung (die anschließend im Gesetz und Verordnungsblatt gedruckt und veröffentlicht werden muß!) - da geht die Karte nur als Anlage der Beschlussvorlage für den Senat und dann in einem Maßstab, in dem einzelne Häuser/Grundstücke nicht mehr erkennbar sind... [verd. :smilie_baby_019: wo ist der Besserwisser-Smiley] Schon auf der Goggel-App der Durchschnitts-Nachtschwärmer läßt sich der Bereich 100%ig genau eingrenzen. Respekt vor der Frau oder dem Mann, der diesen Quatsch verbalisieren mußte!
Hallo
Bist du Beamter ?
MfG. Günther
Stimmt es eigentlich, dass Beamte niemals liegend beerdigt werden dürfen?
Oh shit, wieder nicht korrekturgelesen.
Das erste Foto wurde übrigens in einer Amtsstube gemacht. 7 Std, Belichtungszeit und nicht verwackelt.
@Thogen
Die werden nicht beerdigt sondern umgebettet.