Zitat:
Die mehrstellige Prüfnummer unter dem „E“ muss mit 03 oder 04 beginnen, nur dann darf der Kindersitz verwendet werden.
Im Fall eines Frontscheinwerfers ist es natürlich eine andere Zahlenkombination, ist ja auch kein Kindersitz - klar, ne? Wie schon oft geschrieben: Druck das Angebot aus, nimm es mit zum TÜV und frag den, der über die Plakette entscheidet, ob der Scheinwerfer ok geht oder nicht. Grundsätzlich würde ich mir noch vom Scheinwerferhändler die mehrstellige Prüfnummer geben lassen und sie dem Prüfer geben, damit er einschätzen kann ob das Ding als Frontscheinwerfer geprüft wurde oder als irgendwas anderes.